Gewerbemeldungen

Gewerbemeldungen

GEWERBEMELDUNGEN

Gewerbestandort Renningen? Eine gute Wahl!

Wir freuen uns Sie in Renningen begrüßen zu dürfen. Doch vorab bitten wir Sie Ihr Gewerbe noch anzumelden. Denn, jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Gewerbeanmeldung, -ummeldung und –abmeldung sind daher zwingend vorgeschrieben.

  • Gewerbean-und ummeldung

    Gewerbeanmeldungen nur per E-Mail sind ohne eingescannte Anlagen und wegen der fehlenden Unterschrift nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass Sie uns daher nach Übersendung der Anmeldung per E-Mail innerhalb von 14 Tagen aufsuchen oder Ihre Unterlagen mit der Post bzw. per Fax zukommen lassen müssen, damit die fehlende Unterschrift und zusätzliche Angaben bzw. Unterlagen (s. Liste unten) ergänzt werden können. Besuchen Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Gewerbemeldung, wird diese als unerledigt gelöscht und ist nicht erfolgt. Sie betreiben Ihr Gewerbe folglich ohne gewerberechtliche Anzeige und verhalten sich ordnungswidrig.

    Die Beantragung einer Gewerbemeldung (An-, Um- und Abmeldung) kann nicht telefonisch erfolgen.

    Die Formulare finden Sie hier.

    Entsprechende Formulare liegen auch in den Bürgerbüros in Renningen und Malmsheim aus.

    Erforderliche Unterlagen für Gewerbeanmeldung und -ummeldung

    • Personalausweises

    • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):

    Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)

    • Bei rumänischen und bulgarischen Gewerbetreibenden:

    Freizügigkeitsbescheinigung der Ausländerbehörde

    • Bei ausländischen juristischen Personen:

    Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache

    • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:

    Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer

    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:

    Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

    Gebühren

    Gewerbeanmeldung  € 32,-

    Gewerbeummeldung € 16,- 

    Gewerbeabmeldung € 16,- 

  • Gewerbeabmeldung

    Eine Gewerbeabmeldung ist zu erstatten, wenn...

    ...der Betrieb aufgegeben

    ...der Betrieb von Renningen bzw. Malmsheim in einen anderen Ort verlegt

    ...der Betrieb an einen anderen Gewerbetreibenden übergeben

    ...die Rechtsform (z.B. von Einzelgewerbe in juristische Person) gewechselt

    wird. 

    Unabhängig von einer Gewerbe-Abmeldung bleiben Erlaubnisse grundsätzlich gültig.

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