vorBestellungen
Nadel-Brennholz und Meterbündel Verkauf 2024/2025
Ab sofort kann bis spätestens zum 15.10.2024 das Nadel-Brennholz und Meterbündel vorbestellt bzw. beboten werden.
Das Brennholz wird wie bisher als 5 Meter lange Rundlinge angeboten und wird an einem PKW-befahrbaren Waldweg gelagert. Die Mindestbestellmenge für das Brennholz beträgt 2 Festmeter, der Preis beträgt 60,- € je Festmeter (Kubikmeter) Holz inkl. 7 % MwSt. Sie können das Brennholz über das unten verlinkte Dokument bestellen. Bitte achten Sie auf die vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten für die Rechnungsstellung (Name, Adresse sowie Telefonnummer für eventuelle Rückfragen).
Die Meterholzbündel werden in diesem Jahr nach Höchstgebot auf digitalem Weg versteigert. Ab jetzt bis einschließlich 15.10.2024 können Gebote je Bündel über das unten verlinkte Dokument abgegeben werden. 45 Bündel stehen zum Verkauf. Es werden nur Gebote von Renninger Bürgern angenommen. Je Rechnungsadresse kann maximal auf 3 Bündel geboten werden. Der Startpreis liegt wie im Vorjahr bei 99,00 € Brutto. Zuschläge werden per Mail bis zum 01.11.2024 erteilt. Im Anschluss erhalten Sie dann eine Rechnung per Mail.
Bestellformulare
Holzliste und Polterkarte
- Holzliste und Preise Nadelbrennholz
- Polterkarte Dist. 2 Schönlau
- Polterkarte Dist. 8 Weißleder
- Polterkarte Dist. 6 Lerchenberg
(Stand 19.07.)
Aufarbeitungs- und Abfuhrfristen ab dem 15.11.2024
- Meterholz: 2 Wochen bis einschließlich 29.11.2024
- Brennholz-Lang: 5 Wochen bis einschließlich 20.12.2024
Allgemeine Regelungen für Brennholzkunden:
Bitte beachten Sie, dass zur Besichtigung der Lose nicht mit dem Kfz in den Wald gefahren werden darf. Waldparkplätze für Begehungen zu Fuß sind auf den Karten gekennzeichnet.
Lediglich Personen welche sich durch die entsprechende Holzliste als Käufer identifizieren können, sind ausschließlich nur zu Abfuhr des Holzes zum Befahren der Waldwege berechtigt.
Der Nachweis einer Teilnahme an einem Motorsägen-Kurs ist für den reinen Erwerb des Brennholzes und der Flächenlose nicht notwendig, jedoch für die Aufarbeitung des Holzes im Wald. Jeder Benutzer einer Motorsäge im Wald muss folglich an einem anerkannten Motorsägen-Kurs teilgenommen haben und den Nachweis darüber erbringen können. Dies gilt bei allen Waldbesitzenden im gesamten Landkreis Böblingen. Das Tragen der nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebenen Schutzausrüstung (beinhaltet Schnittschutz-Hose, Sicherheitsstiefel, Handschuhe sowie Gehör- und Gesichtsschutz) ist Pflicht für jeden Motorsägen-Benutzer.