Stadtwald Renningen

Aktuelles aus dem Stadtwald


 

Sie haben Fragen zum Stadtwald oder ein Anliegen, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Stadt Renningen
Forstverwaltung
Rathaus Malmsheim
   07159/924-717

Information der Forstverwaltung Renningen

Brennholzversteigerung Stadtwald Renningen

Brennholz-Lang Lose und Flächenlose

Die diesjährige Brennholzversteigerung findet am Samstag, den 15. Februar 2025 um 09:00 Uhr im Bürgerhaus Renningen statt.

Versteigert werden Brennholz-lang- und Flächenlose. Begonnen wird mit der Versteigerung der Flächenlose ab 09:00, die Brennholz-Lang-Lose folgen anschließend ab ca. 10:00 Uhr. Das Ende der Versteigerung inkl. der Bezahlvorgänge ist auf ca. 11:30 angesetzt. Änderungen vorbehalten.

Die Versteigerungs-Anschläge sowie die Lagekarten zur Besichtigung der angebotenen Lose werden ab Mitte 

Februar auf der Homepage der Stadt und in den Stadtnachrichten veröffentlicht.

Die ersteigerten Brennholz- und Flächenlose sind direkt bei der Versteigerung bar oder mit EC-Karte + Geheimzahl zu bezahlen. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.

Holzlisten und Lagerkarten zum Download:

Die Listen und Karten für die Versteigerung sind teilweise vollständig - Stand 20.01.2025


Holzliste 107 – Eichbüschle Waldort und Parkmöglichkeiten

Flächenlose folgen zeitnah


Holzliste 402 – Stöckhof Süd Waldort und Parkmöglichkeiten

Flächenlose folgen zeitnah


Holzliste 404 – Stöckhof Ost Waldort und Parkmöglichkeiten


Flächenlose und Polter folgen zeitnah


Holzliste 501 – Bergwald Waldort und Parkmöglichkeiten


Flächenlose und Polter folgen zeitnah


Holzliste 605 – Lerchenberg Waldort und Parkmöglichkeiten

Flächenlose folgen zeitnah




Sammelstelle für Advents- und Deckreisig im Wald 

Auch dieses Jahr gibt es die Möglichkeit, selbst Advents- oder Deckreisig im Stadtwald zu schneiden. 

Das Reisig liegt bereit ab ca. Mittwoch 20.11.2024


Bestellung von Adventsreisig und Weihnachtsbäume für öffentliche Einrichtungen der Stadt Renningen

Ab sofort kann bis spätestens zum 15.11.2024 Adventsreisig und Weihnachtsbäume bei der Forstverwaltung bestellt werden - Die Bestellung gilt nur für öffentliche Einrichtungen der Stadt Renningen!

Bestellformular

  Weitere Informationen zum Deckreisig finden Sie hier.

Nadel-Brennholz und Meterbündel Verkauf 2024/2025 – Vorbestellung und Versteigerung

Ab sofort kann bis spätestens zum 15.10.2024 das Nadel-Brennholz und Meterbündel vorbestellt bzw. 

beboten werden.

Das Brennholz wird wie bisher als 5 Meter lange Rundlinge angeboten und wird an einem PKW-befahrbaren Waldweg gelagert. Die Mindestbestellmenge für das Brennholz beträgt 2 Festmeter, der Preis beträgt 60,- € je Festmeter (Kubikmeter) Holz inkl. 7 % MwSt. Sie können das Brennholz über das unten verlinkte Dokument bestellen. Bitte achten Sie auf die vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten für die Rechnungsstellung (Name, Adresse sowie Telefonnummer für eventuelle Rückfragen).

Die Meterholzbündel werden in diesem Jahr nach Höchstgebot auf digitalem Weg versteigert. Ab jetzt bis einschließlich 15.10.2024 können Gebote je Bündel über das unten verlinkte Dokument abgegeben werden. 45 Bündel stehen zum Verkauf. Es werden nur Gebote von Renninger Bürgern angenommen. Je Rechnungsadresse kann maximal auf 3 Bündel geboten werden. Der Startpreis liegt wie im Vorjahr bei 99,00 € Brutto. Zuschläge werden per Mail bis zum 01.11.2024 erteilt. Im Anschluss erhalten Sie dann eine Rechnung per Mail.

Bestellformulare

Nadel-Brennholz

Meterbündel


Holzliste und Polterkarte

(Stand 19.07.)


Aufarbeitungs- und Abfuhrfristen ab dem 15.11.2024

  • Meterholz: 2 Wochen bis einschließlich 29.11.2024
  • Brennholz-Lang: 5 Wochen bis einschließlich 20.12.2024


Allgemeine Regelungen für Brennholzkunden:

Bitte beachten Sie, dass zur Besichtigung der Lose nicht mit dem Kfz in den Wald gefahren werden darf. Waldparkplätze für Begehungen zu Fuß sind auf den Karten gekennzeichnet.

Lediglich Personen welche sich durch die entsprechende Holzliste als Käufer identifizieren können, sind ausschließlich nur zu Abfuhr des Holzes zum Befahren der Waldwege berechtigt.

Der Nachweis einer Teilnahme an einem Motorsägen-Kurs ist für den reinen Erwerb des Brennholzes und der Flächenlose nicht notwendig, jedoch für die Aufarbeitung des Holzes im Wald. Jeder Benutzer einer Motorsäge im Wald muss folglich an einem anerkannten Motorsägen-Kurs teilgenommen haben und den Nachweis darüber erbringen können. Dies gilt bei allen Waldbesitzenden im gesamten Landkreis Böblingen. Das Tragen der nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebenen Schutzausrüstung (beinhaltet Schnittschutz-Hose, Sicherheitsstiefel, Handschuhe sowie Gehör- und Gesichtsschutz) ist Pflicht für jeden Motorsägen-Benutzer.









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