Stadtwald Renningen

Ihr Besuch im Stadtwald - Der Waldknigge

Ihr Besuch im Stadtwald - Der waldknigge


Im Wald ist beinahe zu jeder Tageszeit ein intensiver Besucherverkehr zu anzutreffen. Das zeugt von einer besonderen Wertschätzung der Bürger und Bürgerinnen für den Erholungsraums Wald. 

Damit auch ihr Waldbesuch zu einem erholsamen und Konfliktfreien Besuch wird, haben wir hier für Sie eine Übersicht der wichtigsten Regeln für den Wald zusammengestellt.


Waldgefährdung durch Feuer

  • Machen Sie keine Feuer außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen.
  • Achten Sie beim Verlassen der Feuerstelle darauf, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.
  • Werfen Sie keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weg.
  • Rauchen Sie nicht im Wald.


Gefahren im Wald

  • Beachten Sie die aktuelle Witterung – Aufenthalte bei Sturm oder Gewitter sind gefährlich.
  • Halten Sie sich unbedingt an Absperrungen bei Forstarbeiten.
  • Umgehen Sie gesperrte Bereiche weiträumig, da innerhalb Lebensgefahr herrscht.
  • Klettern Sie nicht auf gelagertes Holz und lassen Sie auch Ihre Kinder nicht auf den sogenannten ‚Holzpoltern‘ spielen.
  • Nach einem Waldbesuch sollten Sie sich nach Zecken absuchen, da durch Zecken Krankheiten übertragen werden können.


Pilze und Pflanzen: Früchte, Beeren & Co

  • Das Landeswaldgesetz erlaubt im §40 jedem, sich Waldfrüchte, Streu- und Leseholz in ‚ortsüblichem Umfang‘ anzueignen und Waldpflanzen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen zu entnehmen.
  • Geschützte Pflanzen dürfen generell nicht gepflückt werden, auch dürfen keine Gipfeltriebe oder Zweige aus Forstkulturen abgebrochen werden.
  • Entnehmen Sie bitte nur die Pflanzen oder Pflanzenteile, die Sie wirklich mit nach Hause nehmen möchten. 


Wild - Begegnungen der besonderen Art

  • Wildtier niemals anfassen – egal wie zutraulich es wirkt!
  • Verletzte Tiere können unberechenbar reagieren, Jungtiere mit ‚Menschenduft‘ werden von den Elterntieren verstoßen und tote Tiere können Krankheiten übertragen.
  • Finden Sie ein verletztes oder bereits verendetes Tier, dann melden Sie das bitte dem Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) fals bekannt oder bei der Stadt- oder Forstverwaltung. So kann dem Tier schnellstmöglich geholfen werden.


Jagd

  • Für einen gesunden Wildbestand und einen Waldverträglichen Tierbestand ist Jagd unerlässlich.
  • In der  Brut- und Setzzeit (April bis Juni) sowie in den Hauptjagdzeiten (Oktober-Januar) sollten Waldbesucher darauf Rücksicht nehmen damit eine Jagdausübung effizient erfolgen kann.
  • Zum Beispiel sollten in der Dämmerung die festen Wege nicht mehr verlassen werden.


Haustiere

  •  Die Anwesenheit von Mensch und Tier wird von Wildtieren auch ohne Sichtkontakt wahrgenommen.
  • In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Hund nur dann frei laufen lassen dürfen, wenn Sie ihn auch ohne Leine sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können. 
  • Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, wenn Sie ein Wildtier sehen, oder Ihnen andere Waldbesucher – vor allem Kinder – begegnen.
  • Katzen, die gerne mal das Haus verlassen und Ausflüge in Wald und Feld unternehmen laufen Gefahr, zu verwildern. Kommen Katzen unterwegs mit Wildtieren in Kontakt, besteht immer die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung. Weiter besteht die Gefahr für im Wald lebende am Boden brütende Tierarten.
  • Sie sind mit ihrem Haustier oder Pferd im Stadtwald unterwegs? Bitte nehmen Sie kleine und große Hinterlassenschaften wieder mit nach Hause und halten die Wege sauber.


Fahren & Parken - Wir müssen leider draußen bleiben

  • Motorisierter Fahrzeugverkehr und der Wald passen nicht so recht zusammenpassen. Warum sollten Sie auch? Erholung findet man im Wald nun mal am besten ohne Motorlärm im direkten Kontakt mit der Natur.
  • Autos einfach draußen bleiben müssen, legt schon das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg fest. § 37 regelt, das ‚Betreten des Waldes‘ und sagt aus, dass das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern jeder Art im Wald nicht zulässig ist. 
  • Ausnahmen gelten natürlich für die Waldbewirtschaftung und Jagdausübung. Respektieren Sie es bitte, wenn Menschen, die im Wald ihre Arbeit verrichten Ihnen auf dem Weg 'zur Arbeit' mit ihren Fahrzeugen begegnen.
  • Zum Parken am Wald suchen Sie am besten ausgeschilderte Parkplätze in der Nähe des Waldes auf.
  • Bitte parken Sie nicht vor Schranken – auch wenn diese geschlossen sind – oder am Rand von Zufahrtswegen zum Wald.
  • Holztransporter, Erntemaschinen, Feuerwehr und Rettungskräfte befahren zu teils ungewöhnlich erscheinenden Zeiten die Waldwege und benötigen die gesamte Wegbreite.


Diese Aufzählung ist nicht abschließend, Sie dient der Sensibilisierung für die unterschiedlichen Nutzer- und Berufsgruppen sowie für den Natur- und Lebensraum Wald an sich. Es gelten selbstverständlich aktuellen Gesetze nach Landeswaldgesetz und Naturschutzgesetz in Baden-Württemberg und weitere. 


Quellen und ergänzende Veröffentlichungen:






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