Wohnbaugebiete
Wohnbauschwerpunkt Schnallenäcker
Im Osten des Stadtteils Malmsheim an der Schnittkante zum Stadtteil Renningen befindet sich das im Regionalplan der Region Stuttgart als Wohnbauschwerpunkt ausgewiesene Gesamtgebiet Schnallenäcker. Das Gebiet erstreckt sich vom vor ca. 20 Jahren vorhandenen östlichen Bebauungsrand von Malmsheim bis zur Kreisstraße K 1060/Nord-Süd-Straße bzw. von der Bahnlinie der S-Bahn S6 bis zur Kreisstraße K1013/Nordrandstraße und umfasst eine Fläche von ca. 40 ha.
Nachdem das Wohngebiet Schnallenäcker I bereits bebaut war, wurde 2009 im Rahmen eines beschränkten Planungswettbewerbs ein Entwurf für die Bebauung des restlichen Gebietes ausgewählt.
Entwurf Bebauung Schnallenäcker
Nach Abschluss des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens und der Baulandumlegung wurde das Wohngebiet Schnallenäcker II ab 2013 erschlossen. Das Gebiet hat einschließlich der Grünflächen (Stadtteilpark, Lärmschutzwall entlang der Nord-Süd-Straße) eine Größe von ca. 14 ha und bietet Wohnraum für ca. 1.000 Bewohner. Seit 2015 werden die Wohngebäude erstellt.
Bebauungsplan Schnallenäcker II
Mit den Wohngebieten Schnallenäcker I und II ist der südliche Bereich des Wohnbauschwerpunkts inzwischen aufgesiedelt. Die Stadt Renningen hat die ihr zur Verfügung stehenden Bauplätze rasch veräußert und verfügt seit ca. 3 Jahren über keine Bauplätze mehr.
Es wurden deshalb bereits die Vorbereitungen für einen weiteren Bauabschnitt im Wohnungsbauschwerpunkt Schnallenäcker aufgenommen. Mit dem Erstellen von Wohngebäuden ist nach den erforderlichen Vorarbeiten (Bebauungsplanaufstellung, Baulandumlegung, Erschließung einschließlich archäologischer Fund- und Sicherungsgrabungen) allerdings frühestens Ende 2022 / Frühjahr 2023 zu rechnen.
Das Bebauungsplanverfahren für das projektierte Wohngebiet Schnallenäcker III, das nördlich der Nelkenstraße an die Wohngebiete Schnallenäcker I und II anschließt, wurde Ende 2020 abgeschlossen, der Bebauungsplan ist am 23.12.2020 in Kraft getreten.
Der zeichnerische Teil (auch als dwg.zip - Datei) und der Texteil des rechtskräftigen Bebauungsplans können nachfolgend eingesehen werden:
Bei Rückfragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an die Abteilung Baurecht und Umwelt