Übergeordnete Planungen
Räume planen, Regionen entwickeln
Übergeordnete Planungen sollen gleichwertige Lebensverhältnisse, wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven und Umweltbedingungen schaffen und gewährleisten. Die sogenannte Landesplanung soll das Land und seine Regionen als Teil des Gesamtraums Deutschland und Europa entwickeln, ordnen und sichern.
Landesentwicklungsplanung
Der Landesentwicklungsplan dient der Sicherung und Ordnung der räumlichen Entwicklung des ganzen Landes. Er ist das rahmensetzende, integrierende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. An ihm sind alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen zu orientieren. Er ist durch Rechtsverordnung der Landesregierung für verbindlich erklärt. Die Aussagen des Landesentwicklungsplans werden für die zwölf Regionen des Landes durch die Regionalplanung konkretisiert. Die Zuständigkeit hierfür liegt nach dem Landesplanungsgesetz bei den Trägern der Regionalplanung.
Wissenswertes
Einige wichtige Beispiele für Regelungen im Landesentwicklungsplan:
- er trifft grundsätzliche Festlegungen zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur
- er weist Raumkategorien aus (Verdichtungsräume, Randzonen um die Verdichtungsräume, Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum und Ländlichen Raum im engeren Sinn)
- er weist Oberzentren, Mittelzentren und Mittelbereiche, Entwicklungsachsen und Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben aus
- er trifft verbindliche Aussagen zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur, zum Hochwasserschutz, zur Rohstoffsicherung und zur Entwicklung in den Regionen
- er lenkt die Nutzung und den Schutz der Freiräume sowie die Ansiedlung von Einkaufszentren.
Weitere Informationen und den aktuellen Landesentwicklungsplan finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Regionalplanung
Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Er legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest (Raumnutzungskarte und Strukturkarte). Der Regionalplan stellt damit das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung einer Region dar und ist damit Grundlage auch für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden.
Renningen gehört zum Verband Region Stuttgart. Weitere Informationen und den aktuell gültigen Regionalplan finden Sie auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart.
Wissenswertes
Der Regionalplan ist in der Regel auf einen Zeitraum von rund 15 Jahren ausgelegt und enthält Festlegungen zur anzustrebenden Siedlungsstruktur sowie Freiraumstruktur und zu den zu sichernden Standorten und Trassen für die Infrastruktur.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.