Bürgerbüro Renningen

Sanierungsprogramme

Die Aufgaben und Herausforderungen im Städtebau, in der Stadtentwicklung und Stadterneuerung sind vielfältig. Der Bund und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Anstrengungen der Städte und Gemeinden mit vielfältigen Programmen der städtebaulichen Erneuerung. Die Stadt Renningen stellt sich diesen Herausforderungen seit Jahrzehnten mit großem Erfolg und nutzt zur Bewältigung der Aufgaben auch die Instrumente des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuches (BauGB) mit der förmlichen Festsetzung von Sanierungsgebieten. So wurden im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung bereits die Maßnahmen „PES Malmsheim“, „SVR-Gelände“, „Rathausbereich“, „Ortskern“, „Östlicher Ortskern“, „Ortskern Malmsheim“ und „Südliche Bahnhofstraße“ erfolgreich abgeschlossen und die angestrebten Sanierungsziele erreicht. Die abgeschlossene Sanierungsmaßnahme „Südliche Bahnhofstraße“ steht kurz vor der Abrechnung. Für ein neues Sanierungsbiet „Bahnhof/nördliche Bahnhofstraße“ wurde im September 2024 die Sanierungssatzung verabschiedet.

Sanierungsmaßnahme Renningen "Südliche Bahnhofstraße"

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Sanierungssatzung entlang der Bahnhofstraße erstreckt sich vom Bahnhof Renningen bis zur Höhe Einmündung Güthlerstraße. Die parzellenschafte Gebietsabgrenzung finden Sie hier

Förderung privater Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes können für Gebäudemodernisierungsmaß-
nahen und Gebäudeabbrüche hohe Zuschüsse erhalten. Voraussetzung ist eine vorangestellte, kostenfreie Beratung durch unseren beauftragten Sanierungsträger Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) und der Abschluss eines Modernisierungsvertrags. Erstmals fördert die Stadt hier in einem Sanierungsgebiet auch die Gebäudeenergieberatung zu 100 %.

Die geltenden Fördergrundsätze finden Sie hier 

Ansprechpartnerin für Rückfragen:

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Yannik Klauß
Tel. 07141/ 16-757246
yannik.klauss@wuestenrot.de

Informationen finden Sie in diesem Flyer  

 

Historie

Als Richtschnur zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Bahnhofstraße und des Bahnhofs Renningen hat der Gemeinderat im Jahr 2018 nach eingehender Erörterung und intensiver Beteiligung der Bevölkerung den Rahmenplan Stadtmitte / Bahnhofstraße verabschiedet.

Mit der Auswahl des Bahnhofs Renningen durch die Deutsche Bahn im Jahr 2019 als einer von 16 Zukunftsbahnhöfen in Deutschland wurden im Bahnhofsbereich neue Ideen zur Steigerung der Attraktivität erprobt und mit den Verantwortlichen der DB bereits diskutiert, wie das Bahnhofsumfeld über das DB-Projekt „Zukunftsbahnhof“ hinaus attraktiver und zukunftsfähiger gestaltet werden kann. Auch im Rahmen einer Gemeinderatsklausur im September 2019 wurde die städtebauliche Aufwertung des Bahnhofsareals mit Bebauung des bahneigenen P+R-Platzes thematisiert und von der Verwaltung vorgeschlagen, zur Erreichung und Finanzierung der städtebaulichen Ziele dort die Ausweisung eines Sanierungsgebietes anzustreben.

Im Jahr 2020 wurde die Fortschreibung des gesamtstädtischen Stadtentwicklungskonzeptes unter der Bezeichnung „Stadtentwicklungsplan 2040 – STEP 2040 unsere Stadt entwickelt sich weiter!“ angestoßen, um die im STEP 2003 formulierten Leitziele auf Ihre Umsetzung hin zu überprüfen und auf die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Die aus dem Rahmenplan Stadtmitte/ Bahnhofstraße entwickelten städtebaulichen Ziele wurden in den STEP 2040 als gesamtstädtisches Entwicklungskonzept übernommen.

Mit dem Erwerb des Volksbankareals Bahnhofstraße 31-33 als Standort für ein neues Rathaus und der aktuellen Neubebauung des ehemaligen Postareals durch die Volksbank Leonberg Strohgäu eG wird nun auch im zentralen Bereich der Bahnhofstraße die urbane städtebauliche Entwicklung konsequent fortgesetzt, die mit dem Sanierungsgebiet „Südliche Bahnhofstraße“ 2010-2022 mit Neugestaltung des Ernst-Bauer-Platzes und der „Neuen Mitte“ der Firma Urbanbau angestoßen wurde.

Zur Fortsetzung der städtebaulichen Aufwertung entlang der Achse Bahnhofstraße hat der Gemeinderat 2021 beschlossen, für den Bereich Bahnhof/Nördliche Bahnhofstraße beim Land die Aufnahme in ein geeignetes Programm der städtebaulichen Erneuerung zu beantragen mit dem Ziel, für diesen Bereich wieder ein Sanierungsgebiet festzusetzen und Finanzhilfen des Bundes oder Landes für die erforderlichen städtebaulichen Erneuerungs- und private Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können. Grundlage war eine vorausgegangene Grobanalyse mit Bestandsaufnahme, die wesentliche städtebauliche Mängel und Missstände im geplanten Sanierungsgebiet aufzeigte und ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Maßnahmenvorschlägen zur Behebung der Mängel und Missstände beinhaltete.

2022 wurde für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme im Rahmen des Landessanierungsprogramms Baden-Württemberg ein Förderrahmen in Höhe von 2,0 Mio. € mit Landeshilfen in Höhe von 1,2 Mio. € bewilligt. Der Gemeinderat hat daraufhin im September 2022 die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB eingeleitet und die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) für das weitere Verfahren als Sanierungsträger bestellt. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse und Definition der konkreten Sanierungsziele zur Behebung städtebaulicher Mängel und Konflikte konnte am 30.09.2024 mit dem Beschluss der Sanierungssatzung das Sanierungsgebiet verbindlich festgesetzt, die Sanierungsziele konkretisiert und Fördergrundsätze für private Modernisierungsmaßnahmen beschlossen werden.

 Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept finden Sie hier

 Sanierungsziele

 Die grundlegenden Sanierungsziele für die Entwicklung des Sanierungsgebietes „Bahnhof/ nördliche Bahnhofstraße“ sind: 

  • Umfassende Modernisierung des Gebäudes Bahnhofstraße 33 (ehem. Volksbank) unter energetischen Gesichtspunkten und Erweiterungsanbau zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen für die Stadtverwaltung 
  • Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude,
    gerade auch unter energetischen Gesichtspunkten 
  • Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Modernisierung / Ausbau des Gebäudebestandes; Nutzungserweiterung durch Dachgeschossausbau bzw. -aufstockungen; sofern wirtschaftlich nicht vertretbar, Abbruch und Neubau 
  • Behutsame Nachverdichtung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen; Prüfung einer höheren Bebaubarkeit zur Erweiterung der Wohnangebote für unterschiedliche Zielgruppen aller Generationen unter Berücksichtigung einer doppelten Innenentwicklung; Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien, z. B. Bahnhofstraße 75, Alte Bahnhofstraße 2 
  • Erhalt und Stärkung der Funktionalität der Bahnhofstraße; Aufrechterhalten einer Nutzungsmischung von attraktivem Wohnen, zukunftsfähigen Dienstleistungen und nicht störendem Handel, Stärkung der Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe; Entwicklung des Grundstückes Bahnhofstraße 47 
  • Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur ökologischen Erneuerung, unter anderem in den Handlungsfeldern Optimierung der Energieeffizienz im Altbaubestand 
  • Qualifizierung der öffentlichen Straßen- und Freiflächen zur Sicherung und Verbesserung von Aufenthaltsbereichen als zentrale Treffpunkte, z. B. im Kreuzungsbereich Liszt-/Jahn-/Bahnhof- /Lindenstraße; dort wo es möglich ist, Entsiegelung und Begrünung zur Verbesserung des Stadtklimas 
  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel, insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit bzw. -armut entlang der Bahnhofstraße und Jahnstraße im Bereich des künftigen Standortes für die Stadtverwaltung 
  • Erweiterung von Angeboten für eine zukunftsfähige Mobilität. 

Bezogen auf das Bahnhofsareal gelten die allgemeinen Sanierungsziele. Zusätzlich werden mittelfristig die folgenden Sanierungsziele verfolgt. 

  • Gestaltung einer repräsentativen Stadteingangssituation durch Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie der angrenzenden Straßen, wie z. B. Bahnhof 
  • Verbesserung der Zugänglichkeit des Bahnhofs durch den Ausbau sicherer und barrierefreier Geh- und Radwege in Anbindung an die Stadtmitte und angrenzende Stadtgebiete, Prüfung ergänzender Querungshilfen 
  • Schaffung baulicher Hoch- / Endpunkt der Sichtachse Bahnhof – Innenstadt 
  • Prüfung einer Umsiedlung des Discounters und Nachnutzung des Grundstückes 
  • Umnutzung des Flächenpotenzials P&R-Parkplatz und Verlagerung bzw. Erweiterung des Parkangebots durch neues Parkhaus 

Trotz konstruktiver Gespräche mit der Bahn zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsvorbereichs sind wegen neuer rechtlicher Restriktionen zur Entwidmung eisenbahnbetriebsnotwendiger Grundstücke in den nächsten Jahren wohl keine Maßnahmen auf den Flächen der Bahn möglich, so dass eine Aufnahme in das Sanierungsgebiet derzeit als nicht sinnvoll erachtet wurde. Die dortige städtebauliche Aufwertung bleibt aber dennoch auf der Agenda.

 

Sanierungsmaßnahme Renningen "Südliche Bahnhofstraße" (inzwischen beendet)

Das Sanierungsgebiet „Südliche Bahnhofstraße“ (Bewilligungszeitraum 2010-2022) mit einem Förderrahmen von 3.667 Mio. € hatte als Hauptziel die Neugestaltung des Straßenraums der Bahnhofstraße von der Güthlerstraße bis zum Ernst-Bauer-Platz sowie die Neubebauung des Areals der „Neuen Mitte“ mit drei Wohn- und Geschäftshäusern durch einen privaten Investor. Mit Erweiterung des Sanierungsgebiets um den angrenzenden Bereich der südlichen Jahnstraße wurde im Jahr 2016 die neue Mediathek und 2017 der neu gestaltete südliche Vorplatz fertiggestellt. Als weitere öffentlichen Einrichtung im Sanierungsgebiet konnte 2018 mit Städtebaufördermitteln der zweigruppige Kindergarten Jahnstraße erstellt werden. Auch private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen an privaten Gebäuden und Grundstücken mit einem Volumen von mehr als 1 Mio. € wurden von Stadt und Land bezuschusst und damit im Gebiet auch eine Aufwertung des privaten Gebäudebestands erreicht. Die letzte Fördermaßnahme war 2021 der Erwerb des Volksbankareals in der Bahnhofstraße als Standort für ein neues Rathaus. Der Förderrahmen konnte voll ausgeschöpft werden; die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme mit dem Land erfolgt im Laufe des Jahres 2025.

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