Hochwasserschutz Renningen
Renaturierung Maisgraben
Hochwassergefahrenkarte
Hochwassergefahrenkarten stellen für die Kommunal- und Regionalplanung, die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz und für alle von Hochwasser Betroffenen einen wichtigen Baustein für eine umfassende Hochwasservorsorge dar. Mit der Kenntnis der möglichen Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung lassen sich Schutzmaßnahmen planen oder optimieren. Den Betroffenen bieten die Karten eine Grundlage zur Eigenvorsorge.
Auf den Seiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg steht seit November 2005 der HWGK-Kartendienst zur Verfügung. Dort werden unter anderem Überschwemmungsflächen und Überflutungstiefen sowie vorhandene Schutzeinrichtungen dargestellt. Momentan sind fast 5000 Gewässerkilometer der Hochwassergefahrenkarten fertiggestellt und über den HWGK-Kartendienst einsehbar.
Näheres finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums.
Erläuterungsbericht zur Hochwassergefahrenkarte
Präsentation Hochwassergefahrenkarte
Gewässerschutz - Wasserrahmenrichtlinie
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gelten klare Vorgaben und Fristen.
Im Jahr 2004 wurde eine groß angelegte Inventur des Rheins und der Gewässer in seinem Einzugsgebiet einschließlich des Grundwassers, die sog. Bestandsaufnahme abgeschlossen. Damit steht vorläufig fest, welche Gewässer im Jahr 2015 einen guten Zustand erreichen können und bei welchen das ohne zusätzliche Maßnahmen nicht der Fall sein wird.
Damit für das gesamte Rheineinzugsgebiet überprüft werden kann, wie der aktuelle Zustand ist und ob Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die wichtigsten Bewirtschaftungsfragen Erfolg haben, müssen die Gewässer in regelmäßigen Abständen überwacht werden. Die Staaten im Rheineinzugsgebiet haben sich entschieden, zusätzlich zu den von der WRRL geforderten nationalen Berichten über die Überwachungsprogramme einen gemeinsamen zusammenfassenden Bericht über die Koordinierung der Überblicksüberwachungsprogramme zu erstellen, die seit Ende 2006 anwendungsbereit sind.
Bis 2009 sind für alle europäischen Flusssysteme Bewirtschaftungspläne aufzustellen. Die darin festgelegten Maßnahmen müssen bis spätestens 2012 wirksam und die Umweltziele bis 2015 erreicht werden. Die Richtlinie legt großen Wert auf die Einbindung der Öffentlichkeit, also aller Bürgerinnen und Bürger im Rheineinzugsgebiet.
Internationale Kommission zu Schutz des Rheins
Zum Wohl des Rheins und aller ihm zufließenden Gewässer kooperieren die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) - Schweiz, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Europäische Kommission - erfolgreich mit Österreich, Liechtenstein, der belgischen Region Wallonien und Italien. Die Schwerpunkte der Arbeit sind die nachhaltige Entwicklung des Rheins, seiner Auen und der gute Zustand aller Gewässer im Einzugsgebiet.
Für die internationale Flussgebietseinheit Rhein (IFGE Rhein) wurde laut Artikel 13 Abs. 3 WRRL ein koordinierter Bewirtschaftungsplan aufgestellt.Der Bewirtschaftungsplan (Teil A) ist das Resultat der internationalen Koordinierung in der Flussgebietseinheit Rhein. Er besteht aus einem Textteil und Karten, die auf der Seite des IKSR heruntergeladen werden können.