GEmeinsamer Gutachterausschuss 

RENNINGEN, RUTESHEIM UND WEISSACH

Die Gemeinden Renningen, Rutesheim und Weissach haben aufgrund der Verordnung der Landesregierung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte § 1 Satz 2 nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GuAVO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses beschlossen.

Bis zum 31.12.2019 hatte jede Gemeinde ihren eigenen Gutachterausschuss, bestehend aus ehrenamtlichen Gutachtern aus verschiedenen Fachrichtungen wie Architekten, Bauingenieure, Vermessungsingenieure, Bewertungssachverständige usw., sowie 2 vom Finanzamt benannte Sachverständige.

Ab dem 01.01.2020 haben sich die Gemeinden Renningen, Rutesheim und Weissach zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeschlossen. Die Erfüllung der Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses liegt bei der Gemeinde Renningen.  Insgesamt werden 12 ehrenamtliche Gutachter bestellt. Davon entfallen auf

  • Renningen    5 Mitglieder: Jochen Breutner-Menschick, Oliver Faas, Martin Grötzinger, Jürgen Lauffer                     und Thomas Mauch
  • Rutesheim     4 Mitglieder: Bernhard Dieterle-Bard, Ulrich Schenk, Ulrich Servay und Alexander Vetter
  • Weissach       3 Mitglieder: Gerhard Böhmler, Georg Frick und Walter Kost

Die Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  • Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen auf Antrag
  • Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von erforderlichen Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinsen usw.
  • Veröffentlichung des Grundstückmarktberichtes der Gemeinden

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist in Renningen eingerichtet.

Gebührensatzung  des Gemeinsamen Gutachterausschusses

Die Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses wurde vom Gemeinderat am 24.01.2023 beschlossen. Sie kann jederzeit eingesehen werden oder auch als PDF-Datei hier heruntergeladen werden.

Gesetzliche Bestimmungen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Renningen, Rutesheim und Weissach hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 die aktuellen Bodenrichtwerte gemäß § 193 Absatz 5 und § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt und beschlossen. Es wurden die Kaufverträge des Jahres 2022 für Renningen, Rutesheim und Weissach ausgewertet.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat einen Grundstücksmarktbericht 2023 erstellt, der für alle 3 Gemeinden gültig ist. Dieser kann in der Geschäftsstelle gegen eine Gebühr von 45 € erworben werden.

Grundsteuerreform und Landesgrundsteuergesetz (LGrStg)

Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) erlassen und regelt damit die Grundsteuerreform landesspezifisch. Ab 2025 muss das neue Grundsteuerrecht angewendet werden. Das bedeutet, das erstmals für das Jahr 2025 die Grundsteuer B nach der neuen Berechnungsmethode gezahlt werden wird. Die Grundsteuer B gilt für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zuzurechnen sind.

Die Umsetzung der neuen Grundsteuerreform erfolgt über die Finanzverwaltung. Die Erhebung der Grundsteuer soll über ein bürger- und verwaltungsfreundliches Verfahren auf der Grundlage flächendeckender, gemeindebezogener Bodenrichtwerte erfolgen.

Die erforderlichen Daten für die Grundsteuer, mit dem Stichtag 01.01.2022, werden in das Bodenrichtwertinformationssystem (Boris-BW) eingestellt und können ab dem 01.07.2022 von dort abgerufen werden.

Die Bodenrichtwerte 2022 (Stichtag 01.01.2022) für die Grundsteuer A und B sind auf der Plattform von Boris-BW veröffentlicht unter dem Link:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de

Bodenrichtwerte 2023 (Stichtag 01.01.2023)

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Renningen, Rutesheim und Weissach hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 die aktuellen Bodenrichtwerte gemäß § 193 Absatz 5 und § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt und beschlossen. Es wurden die Kaufverträge des Jahres 2022 ausgewertet.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstückmarktes und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung. Grundlage hierfür ist die Kaufpreissammlung der letzten beiden Jahre, daher bildet der Bodenrichtwert das Marktgeschehen ab.

Die Bodenrichtwerte 2023 (Stichtag 01.01.2023) sind die aktuellen Bodenrichtwerte für städtebauliche Anwendungen und Auswertungen. Die Bodenrichtwerte können über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (Boris-BW) abgerufen werden. Dafür ist folgender Link einzugeben:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Bodenrichtwerte 2020 - 2022

Diese Werte sind ebenfalls bei den historischen Werten auf dem Bodenrichtwertinformationssystem (Boris BW) zu finden.

Weitere ältere Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte von Renningen, Rutesheim und Weissach können auf der Internetseite unter folgendem Link aufgerufen werden:

Zur Orientierung und Vergleich finden Sie hier ebenfalls die bisher gültigen Bodenrichtwertkarten und den Grundstücksmarktbericht der Gemeinde Rutesheim

Bodenrichtwertkarten Weissach und Flacht

Kontakt

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

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