Verkehrsrechtliche Anordnung
Jegliche Eingriffe in den öffentlichen Straßenraum, d.h. Straßen, (Geh-)Wege, Parkplätze, öffentliche Plätze etc. bedürfen einer Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung (verkehrsrechtliche Anordnung) und ggf. einer Sondernutzungserlaubnis. Das kann bspw. eine Aufgrabung, ein (Auto-)Kran, Lagerung von Baumaterial, ein Gerüst, ein Container, ein Haltverbot für einen Umzug etc. sein.
Mit dem untenstehenden Antragsformular können Sie bei der der Abteilung für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr als örtliche Straßenverkehrsbehörde eine solche verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzungserlaubnis beantragen.
Antragsformular verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung
Wichtige Hinweise:
Verkehrsrechtliche Anordnungen für Kreisstraßen (u.a. auch Heimsheimer Straße, Calwer Straße, Renninger Straße, Merklinger Straße, Nord-Süd-Straße, Nordrandstraße, B295 etc.) sind beim Landratsamt Böblingen zu beantragen. Ausgenommen hiervon sind reine Gehwegsperrungen, für welche die Gemeinde zuständig bleibt.
Hier finden Sie die Informationen und Kontaktdaten des Landratsamtes.
Bitte beachten Sie, dass bei Aufgrabungen zusätzlich eine Aufgrabungsgenehmigung bei der Abteilung für Hoch-und Tiefbau einzuholen ist. Den Antrag können Sie formlos an hoch-tief@renningen.de richten.