Förderprogramme Bauen
Förderung durch Bund & Länder
Der Bund und die Länder fördern den Neubau von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, den Umbau oder den Kauf von bereits bestehendem Wohnraum. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Baudarlehen.
Welches dieser Förderprogramme der Bauherr beantragen kann richtet sich vor allem nach den persönlichen Verhältnissen, z.B. Familiengröße und Bruttoeinkommen. Ferner muss das Objekt die festgelegten Wohnflächen- und Baukostenobergrenzen einhalten. Diese sind nach Förder- und Objektart gestaffelt. Schwerbehinderte mit spezifischen Ansprüchen an ihren Wohnraum können unter Einhaltung der Bestimmungen auch eine Förderung erhalten. Mit dem Baubeginn bzw. mit dem Vertragsabschluss muss auf jeden Fall gewartet werden, bis der Antrag in das Programm aufgenommen wurde.
Beratung und Einreichung der Anträge erfolgt direkt bei der
Wohnraumförderstelle, Landratsamt Böblingen
Frau Isoldi
Bei Finanzierungsfragen wenden Sie sich bitte zum Ortstarif an das
Expertentelefon der L-Bank in Karlsruhe
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Informationen zur Wohnraumförderung erhalten Sie im Internet bei der L-Bank.
Ansprechparterin bei der Stadt Renningen