Teilung von GRundstücken
Unter dem Begriff der Grundstücksteilung versteht man die Erklärung des Grundstückseigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben werden soll. Dieser abgetrennte Grundstücksteil kann dabei als selbständiges Grundstück weitergeführt oder mit einem anderen Grundstück verschmolzen werden.
Dabei hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass durch die unkontrollierte Teilung von Grundstücken immer wieder Fakten geschaffen werden, die bei einer späteren Bebauung des Grundstücks zum Problem werden.
Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen im Vorfeld von Grundstücksteilungen mit dem Baurechtsamt Kontakt aufzunehmen um zu vermeiden, dass im Nachhinein "Reparaturmaßnahmen" notwendig werden, die Ihnen Ärger und Kosten verursachen.
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