Brandverhütungsschauen
Die Durchführung von Brandverhütungsschauen dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Sie muss bei allen baulichen Anlagen durchgeführt werden, die wegen der Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder bei denen ein großer Personenkreis von einem Brand betroffen sein könnte. Dazu zählen z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Schulen. Aber auch größere Läden, Geschäfts- häuser und Gewerbebetriebe.
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