Baukontrollen
Bestimmte Bauvorhaben benötigen eine Rohbau- bzw. eine Schlussabnahme. Dies ist dann in der Regel Bestandteil der Auflagen in der Baugenehmigung. Die Bauabnahmen sind rechtzeitig zu beantragen.
Wünscht der Bauherr eine Bauabnahme obwohl dies bei seinem Bauvorhaben nicht zwingend erforderlich ist (z.B. als Fertigstellungsnachweis gegenüber seiner Bank), so kann dies beim Baurechtsamt ebenfalls beantragt werden.
Zur Baukontrolle gehört auch die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften bei entsprechenden Verstößen bzw. die Kontrolle und Überprüfung von nicht genehmigten Gebäuden und Anlagen.
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