Auskünfte Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtliche Belastungen auf Ihrem Grundstück ruhen. Das kann zum Beispiel eine Abstandsflächenbaulast oder eine Erschließungsbaulast sein. Manche Bauvorhaben sind nur genehmigungsfähig, wenn bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Bauherr auf seinem eigenen Grundstück nicht nachweisen kann, stattdessen auf einem Nachbargrundstück nachgewiesen werden.
Entfällt der Grund für das Bestehen einer Baulast, bspw. weil ein zu nahe an der Grenze stehendes Gebäude abgebrochen wird, kann die Baulast wieder gelöscht werden.
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