Anträge auf Ausnahmen
Gesonderte Anträge für Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen sind im Wesentlichen in zwei Fällen denkbar:
- Im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens oder
- bei verfahrensfreien Vorhaben (bzw. Erstellung einer Gerätehütte in der nicht überrbaubaren Fläche eines Baugrundstücks)
Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:
- Lageplan
- Darstellung der betroffenen Bauteile
- im Kenntnisgabeverfahren sind keine gesonderten Pläne erforderlich, allerdings müssen die vorgesehenen Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen unter Angabe der genauen Bezeichnung ausdrücklich beantragt werden.
Je nach Einzelfall kann eine Anhörung von Fachbehörden oder auch der Eigentümer angrenzender Grundstücke erforderlich werden.
Die Voraussetzung für die Gewährung einer Ausnahme, Abweichung oder Befreiung sind gesetzlich geregelt. Die Baurechtsbehörde entscheidet auf dieser Grundlage jeweils im Einzelfall unter Abwägung der privaten sowie öffentlichen Interessen.
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