Sozialberatung
Die Sozialberatung der Stadt Renningen ist bis zum einschl. 06.01.2025 nicht besetzt. Eine Vertretung findet nicht statt. Bei Fragen hinsichtlich Ihres Sozialleistungsanspruches wenden Sie sich bitte direkt an Ihre/n Sachbearbeiter/in.
Ausgefüllte und unterschriebene Wohngeldanträge (Weiterbewilligungen und formlose Erstanträge) mit entsprechenden Kopien, können Sie gern an der Zentrale des Rathauses einreichen, diese werden ohne Prüfung auf Vollständigkeit an die zu bearbeitende Stelle weitergeleitet.
Unterschriebene und vollständige Anträge für einen Wohnberechtigungsschein nehmen wir ebenfalls an der Zentrale entgegen.
Sozialberatung der Stadt Renningen ist ein Angebot für Renninger Bürgerinnen und Bürger.
Aufgaben der Sozialberatung sind:
Beratung, Hilfestellung und Weiterleitung verschiedener Anträge z.B. Wohngeld, Grundsicherung, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und wirtschaftliche Jugendhilfe.
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 9-12 Uhr, Donnerstag von 15-18 Uhr
Terminvereinbarung ist erforderlich. Nur so kann die bestmögliche Beratung gewährleistet werden.
Aktuelles
WohngeldPlus
Seit 01.01.2023 gilt das neue WohngeldPlus Gesetz, dadurch haben die Wohngeldstellen ein erhöhtes Arbeitsaufkommen und sind telefonisch schlecht erreichbar.
Die Stadt Renningen nimmt Wohngeldanträge entgegen und leitet diese lediglich weiter. Die Anträge werden weder geprüft noch berechnet. Es kann keine rechtlich verbindliche Aussage zu Anspruch, Höhe und Bearbeitungsdauer getroffen werden.
Die Bearbeitung findet ausschließlich bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Böblingen statt.
Hier finden Sie die Antragsformulare:
https://www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/wohngeld.html
Sie können die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge auch an der Info-Zentrale im Rathaus Renningen während der Öffnungszeiten abgeben.
Wohnberechtigungsschein
Bürgerinnen und Bürger mit mittleren Einkommen sind zumeist berechtigt einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, siehe Flyer. Wir bieten Ihnen gerne einen individuellen Termin für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines. Den Antrag finden Sie hier.
Der Wohnberechtigungsschein dient ausschließlich dazu, sozial gefördert Wohnraum zu beziehen. Diesen Wohnraum müssen Sie selbstständig finden.