UkraineKrise

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Ukrainehilfe

Hilfe für Ukraine

#standwithukraine

  • WOHNRAUM FÜR UKRAINE-FLÜCHTLINGE 

    Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine 

    Haben Sie geeigneten freien bzw. frei werdenden Wohnraum zur Verfügung, den Sie für die
    Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine langfristig (mindestens 6 Monate) zur Verfügung stellen könnten?
    Nehmen Sie jetzt mittels dem nachfolgenden Formular den Kontakt zur Stadtverwaltung auf,
    die bei der Vermittlung unterstützt.

    Haben Sie bereits Menschen aus der Ukraine aufgenommen und sind auf der Suche nach Wohnraum?
    Melden Sie sich bei uns, wir unterstützen gern bei einer möglichen Vermittlung. 
     integration@renningen.de 

    Es werden alle Wohnungsmelder*innen kontaktiert und das weitere Procedere besprochen. Wir bitte um Verständnis, dass der Fokus der Stadtverwaltung zunächst auf abgeschlossenen Wohnungen liegt, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, wie lange die Unterkünfte benötigt werden. Einzelne Zimmerangebote würden erst im äußersten Notfall in Anspruch genommen werden. 

    Wenn Sie Kontakte zu Menschen in der Ukraine pflegen oder dabei sind, Menschen aus der Ukraine nach Renningen zu holen jedoch selbst keine Unterkunft zur Verfügung haben, so bitten wir möglichst um schnelle Kontaktaufnahme und rechtzeitige Meldung an die Stadtverwaltung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Wohnungsangebote schnell zu vermitteln, allerdings sind auch unsere Kapazitäten begrenzt.

    Informationen für Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie in diesem Merkblatt zum Download. 

    Eine vereinfachte Mietbescheinigung die Sie als Mustervertrag verwenden können finden Sie hier zum Download. 

    Die Tabelle der Mietobergrenzen finden Sie hier zum Download.

    Sie haben bereits geflüchtete Menschen, Bekannte / Verwandte aus der Ukraine aufgenommen? 
    In diesem Falle sollte auch die Anmeldung erfolgen. 
    Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin im Bürgerbüro
     Buergerbuero.Renningen@renningen.de, Tel. 924-104, -123, -148
     Buergerbuero.Malmsheim@renningen.de, Tel. 1606-11, -12
    Zudem bitten wir die Betroffenen, sich möglichst zeitnah
    mit dem Landratsamt Böblingen unter  aufenthaltsrecht@lrabb.de in Verbindung zu setzen
    und sich bei der Stadt Renningen lallo@renningen.de zu melden.

  • SPENDENKONTEN - finanzielle Ukraine-Hilfen

    Landkreis, Kommunen und Kreissparkasse haben ein zentrales Spendenkonto eingerichtet. Die Spenden werden für Projekte zur Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eingesetzt. Dabei ist an Hilfen für geflüchtete Menschen hier im Landkreis Böblingen gedacht, aber auch an den Einsatz von Geldern für Aktionen in den zur ukrainischen Grenze nahe gelegenen Gebieten etwa in Polen oder Rumänien. Kommunen, Vereine, Schulen oder andere Organisationen können einen Antrag stellen, Projekte aus diesen Geldern heraus finanziert zu bekommen. So kann der Spendeneinsatz vervielfacht und ehrenamtliches Engagement für Ukraine-Hilfsprojekte im Landkreis Böblingen unterstützt werden.

    „Spendenkonto Ukrainehilfen“: IBAN DE05 6035 0130 0001 1320 49


    Die katholische Kirchengemeinde pflegt schon lange eine Verbindung zu Bischof Stanislaus aus Odessa. Hilfe für die Menschen vor Ort kann vor allem auch über finanzielle Spenden geleistet werden. Hierfür wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Die Spenden gehen direkt an Bischof Stanislaus und werden von dort aus an die notleidende Bevölkerung vor Ort verteilt.

    Spendenkonto der katholischen Kirchgemeinde: IBAN DE62 6039 0300 0070 4150 13

  • SACHSPENDEN UND ARBEITSEINSÄTZE 

    Der Arbeitskreis Asyl der Renninger Agenda unterstützt das Integrationsmanagement tatkräftig bei der Koordination von ehrenamtlichen Engagement zur Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge in unserer Stadt. Für Alltagshilfe, Behördengänge und Übersetzungen haben sich bereits mehrere Menschen gemeldet - das ist toll! Jedoch stellt sich heraus, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Unterbringung der Geflüchteten an sich die größte Herausforderung ist und die Kräfte hier gebündelt werden sollten. Es sind bereits viele Sachspenden, vor allem Möbel, eingegangen - herzlichen Dank dafür! Wenn Sie sich engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Arbeitskreis Asyl (info@ak-asyl-renningen.de)

    Der AK Asyl ruft über den Newsletter spontan zu kurzen Arbeitseinsätzen auf, um Wohnungen herzurichten und Möbel aufzubauen. Termine werden über den Newsletter kommuniziert, für den Sie sich hier anmelden können: www.ak-asyl-renningen.de/kontakt/newsletter

  • SCHULBESUCH - Beschulung geflüchteter Kinder aus der Ukraine

    Herzlich Willkommen! ласкаво просимо!

    Wir alle sind fassungslos angesichts der Bilder und Nachrichten, die uns täglich aus der Ukraine erreichen. Es ist damit zu rechnen, dass auch in den nächsten Tagen und Wochen noch viele geflüchtete Kinder und Jugendliche nach Deutschland kommen werden. Das Ziel der Kultusministerien ist es, rasch den Schulbesuch in Deutschland zu ermöglichen. 

    Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat entschieden, dass alle geflüchteten Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, sofern sie dies möchten, direkt nach ihrer Ankunft eine Schule besuchen dürfen. Besondere Fluchtumstände sollen allerdings berücksichtigt werden – gerade in den ersten Tagen hat für viele geflüchtete Familien der Schulbesuch aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer die aller höchste Priorität. Alle weiteren Infos zum Schulbesuch geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine: https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/FAQ+Ukraine+-+Schule

    Umsetzung in Renningen

    Die Renninger Schulen sind bemüht, hier möglichst pragmatisch zu handeln und den geflüchteten Kindern und Jugendlichen mit dem Schulbesuch Lernraum, Struktur und auch Ablenkung zu ermöglichen.

    Kinder, die in Malmsheim wohnen (bis zur 4. Klasse), können in der Friedrich-Silcher-Schule Malmsheim aufgenommen werden. Weitere Infos und Anmeldeformulare unter: https://www.friedrich-silcher-schule-malmsheim.de/news/beschulung-gefluechteter-kinder-aus-der-ukraine-1/

    Kinder, die in Renningen wohnen und Kinder aus Renningen und Malmsheim, die älter als 10 Jahre sind, können sich an der Friedrich-Schiller-Schule in Renningen anmelden. Hier erfolgt die Erstaufnahme für die Sekundarstufe. Weitere Infos und Anmeldeformulare unter: https://fss-renningen.de/formulare/

  • Informationen anderer Behörden

    FAQ für Flüchtende aus der Ukraine

    Die Bundesregierung hat eine FAQ-Seite mit allen wichtigen Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland erstellt. Die Informationen sind auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung gestellt und werden laufend aktualisiert

    Das baden-württembergische Ministerium für Justiz und Integration hat eine FAQ Seite zum aufenthaltsrechtilchen Status ukrainischer Staatsbürger geschalten, die laufend aktualisiert wird. Zusätzlich wurde auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeitenden besetzt und werktäglich von 8:30 -17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800 7022 500.


    Hotline für Ukraine-Hilfen des Landratsamtes Böblingen

    Unter Tel. 07031 / 663-3838 oder per Mail an ukraine@lrabb.de 
    kann man Hilfsangebote melden oder Fragen stellen. 
    www.lrabb.de/ukrainehilfe

    Beim Landratsamt ist eine Hotline geschaltet für all die Angebote und Unterstützungsleistungen, die aus der Bevölkerung schon eingehen. Die zentrale Telefonnummer (07031 / 663-3838) ist täglich von 9 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag auch von 14 bis 16 Uhr  geschaltet, auch die Mailadresse ukraine@lrabb.de ist dafür eingerichtet. Auf der Homepage des Landkreises sind zudem Informationen gebündelt. Menschen, die ein Zimmer oder eine Unterkunft anbieten können oder Menschen, die die ukrainische Sprache beherrschen, können sich melden. Zudem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in aufenthalts-, leistungs- sowie asylrechtlichen Fragen beraten. 


    Germany 4 Ukraine: Das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung bietet mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch und bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland


    Informationen der Polizei für Geflüchtete - Інформація поліції для біженців

    Alle Informationen können Sie hier als PDF Datei abrufen / Показати цю інформацію в форматі PDF


    Kostenerstattung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Das Land übernimmt Kosten für privat untergebrachte Flüchtlinge aus der Ukraine

    Das Ministerium für Finanzen, das Ministerium der Justiz und für Migration sowie die Kommunalen Landesverbände (Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag) Baden-Württemberg haben sich bei der Finanzierung von privat untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine geeinigt: Demnach übernimmt das Land die Kosten für die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wie etwa Unterstützung bei Lebensunterhalt und Wohnung auch für privat untergebrachte ukrainische Kriegsflüchtlinge. Städte, Landkreise und Gemeinden bekommen die Leistungen erstattet, wenn die Geflüchteten dort registriert sind und den Regierungspräsidien gemeldet werden. 

    Bislang wurden diese Kosten nicht vollumfänglich von der Vereinbarung der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) vom 16.12.2019 umfasst, da von einem regulären Flüchtlingszugang über das dreistufige System des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG, Erstaufnahme – Zuweisung in Vorläufige Unterbringung – Weiterverteilung in Anschlussunterbringung) ausgegangen worden war. Ein großer Teil der vor dem Ukraine-Krieg Geflüchteten ist bisher bei Freunden oder Verwandten untergebracht, das Land geht bislang von etwa 12.000 Menschen aus. Durch die private Unterbringung wird die vorgenannte dreistufige Systematik durchbrochen und die Stadt- und Landkreise hätten laut der benannten GFK-Vereinbarung die Kosten für diesen Personenkreis nicht erstattet bekommen. Wenn diese sich bei den Stadt- und Landkreisen registrieren lassen, haben sie neben einer befristeten Aufenthaltserlaubnis wie Asylbewerber Anspruch auf Unterstützung bei den Kosten für Lebensunterhalt und Wohnung. Mit der aktuellen Verständigung zwischen dem Land und den Kommunen ist nun klargestellt, dass diese Kosten für den benannten Personenkreis Stadt- und Landkreisen nun von Seiten des Landes ebenfalls erstattet werden. Das Land kündigte seinerseits an gegenüber dem Bund auf eine Kostenbeteiligung zu drängen.

  • INTEGRATION im Alltag und wichtige Informationen für das Leben in Deutschland 

    Mitgeführte Haustiere (Hunde/Katzen/Frettchen) von Geflüchteten aus der Ukraine müssen erfasst und dem Veterinärdienst des Landratsamtes Böblingen gemeldet werden. Bitte füllen Sie für jedes Tier ein eigenes Formblatt in deutscher oder englischer Sprache aus (dieses finden Sie hier zum Download). Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Heimquarantäne von Tieren (dieses finden Sie hier zum Download).

    Impfen und Flucht
    Wenn geflüchtete Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten, wie der Ukraine, nach Deutschland kommen, sollten ihnen frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt. Ein aktueller Impfschutz ist entscheidend, um die Gesundheit von Menschen, die ggf. zeitweise auf engem Raum leben müssen, individuell zu schützen und Ausbrüche zu verhindern. Die Impfempfehlungen sind für die jeweilige Altersgruppe zu berücksichtigen. Die Handreichung des Robert-Koch-Instituts beinhaltet Informationen zu relevanten Impfungen für Geflüchtete (sie finden diese hier zum Download).

    Merkblätter zu konsularischen Dienstleistungen in ukrainischer Sprache
    Vom ukrainischen Generalkonsulat wurden Merkblätter für konsularische Dienstleistungen in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt:
    Eintragung der Kinder in den Reisepass des Elternteils (Download hier),
    Ausstellung eines Dokumentes mit den Infos auf Deutsch aus dem Inneren Ausweis (Download hier),
    Verlängerung des Reisepasses (Download hier)

    Erlernen der deutschen Sprache
    Ein Bildwörterbuch zum Lernen der deutschen / ukrainischen Sprache finden Sie hier zum Download.
    Quelle: http://fluechtlingshilfe-muenchen.de/?p=550

    Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not



Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine 

Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus.
Geben Sie zunächst Ihre Kontaktdaten, dann die Anzahl der Wohnraumangebote und dann die Daten des jeweiligen Wohnraums (Haus, Wohnung, WG-Zimmer oder freies Zimmer) an, den Sie anbieten wollen.

Sie erhalten nach Eingabe Ihres Angebots eine E-Mail, bitte bestätigen Sie dann durch anklicken des dortigen Links Ihr Angebot.

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INFORMATIONEN
ANDERER BEHÖRDEN

FAQ für Flüchtende aus der Ukraine

Germany4Ukraine 
Das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung bietet mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch und bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland

Die Bundesregierung hat eine FAQ-Seite mit allen wichtigen Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland erstellt. Die Informationen sind auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung gestellt und werden laufend aktualisiert

Informationen der Polizei für Geflüchtete - Інформація поліції для біженців


Das Ministerium für Justiz und Integration hat eine FAQ Seite zum aufenthaltsrechtilchen Status ukrainischer Staatsbürger geschalten, die laufend aktualisiert wird. Zusätzlich wurde auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeitenden besetzt und werktäglich von 8:30 -17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800 7022 500.


Hotline für Ukraine-Hilfen
des Landratsamtes Böblingen

Unter Tel. 07031 / 663-3838 oder per Mail an ukraine@lrabb.de 
kann man Hilfsangebote melden oder
Fragen stellen. 
www.lrabb.de/ukrainehilfe

WEITERES ZUR INTEGRATION

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

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