Pädagogik & Konzeptionen
Die Stadt Renningen befindet sich gerade in einem Prozess der konzeptionellen Neuausrichtung. Gemeinsam möchten wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen auch in Zukunft zu gesellschaftsfähigen, einfühlsamen, toleranten, resilienten, selbstbewussten, kreativen und aktiven Akteuren unserer Gesellschaft entwickeln. Hierfür entwickeln wir gemeinsam mit unseren hervorragenden Pädagoginnen und Pädagogen unter professioneller Anleitung den Renninger Kita-Kompass.
Kinderschutzkonzept
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist in Artikel 1 Abs.1 Satz 1 verankert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dies bezieht sich sowohl auf Erwachsene, als auch auf Kinder. Die zugehörige Haltung spiegeln die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen wider und zeichnet sich durch eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung aus. Dabei hat jedes Kind das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.
Wir möchten den uns anvertrauten Kindern einen sicheren und geschützten Ort bieten, an dem sie sich frei entfalten können und vor jeglicher Form von Gewalt geschützt sind. Durch eine sensitive Responsivität orientieren die Fachkräfte in den Kitas ihr Handeln an den Bedürfnissen der Kinder. Durch gelebte Partizipation werden die Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheiten und Entscheidungen entwicklungsangemessen beteiligt und eingebunden.
Jedes Kind ist wichtig in seiner Individualität, jedes Kind wird mit seinen Gedanken, Gefühlen und Themen wahrgenommen. Hierdurch entsteht eine verlässliche und vertrauensvolle Beziehung zwischen den Kindern und Fachkräften. Dies bildet eine wichtige Basis und ermutigt das Kind, auch in schwierigen Situationen auf die Fachkräfte zuzukommen, damit gegebenenfalls die nächsten Schritte zum Schutz des Kindes eingeleitet werden können.
Kinderschutz wird in allen pädagogischen Einrichtungen der Stadt Renningen fortlaufend thematisiert. Im Sinne eines gelebten Kinderschutzkonzeptes befassen sich alle Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen regelmäßig mit ihrem Schutzauftrag gemäß §8a SGB VIII (und §4 KKG) und setzten diesen verbindlich um.
Im Sinne einer gelingenden Bildungs- und Erziehungspartnerschaft werden den Personensorgeberechtigten und Familien bei Bedarf frühzeitig Hilfs- und Unterstützungsangebote aufgezeigt. Die Fachkräfte in den Einrichtungen werden in ihrem Schutzauftrag von der Abteilung für Kinder und Familie, den „Insoweit erfahrenen Fachkräften“ und externen Fachdiensten unterstützt.
Im Kinderschutzkonzept werden sowohl der individuelle Schutz des Kindes in seiner Familie, sowie Beeinträchtigungen des Kindeswohls in einer Kita, der sogenannte institutionelle Kinderschutz, in den Blick genommen. Ziel des Kinderschutzkonzeptes ist, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen Risikolagen und Situationen erkennen, welche ein Eingreifen und Handeln erfordern. Sie erkennen Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, nehmen diese wahr und gehen professionell damit um. Die Fachkräfte kennen Ansprechpersonen in der Verwaltung, sowie überregionale Unterstützungsangebote.
Jede Kita hat ein individuelles Schutzkonzept, welches in der Einrichtung eingesehen werden kann.