Bürgerbüro Renningen

Berufseinstieg

in eine Kindertageseinrichtung

Berufseinstieg

BerufsEinsteig in eine KiTA



Über 225 pädagogische Fachkräfte, Auszubildende, FSJler, Integrations-, Sprachförder- und Vertretungskräfte kümmern sich in unseren Kindertageseinrichtungen um das Wohl unserer Kinder. 

Sie möchten mit Kindern arbeiten und deren Entwicklung begleiten? Sie sind begeisterungsfähig, neugierig und einfühlsam? Egal woher Sie kommen, hier kann es weitergehen.

Ausbildung

  • Berufskolleg Sozialpädagogik (1BKSP)

    Das Berufskolleg Sozialpädagogik (1BKSP) ist die Voraussetzung und Grundlage für die sich anschließende Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik sowie eine mögliche Zugangsvoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik Praxisintegriert.

    Aufnahmevoraussetzungen

    1. Mittlerer Bildungsabschluss: 

    • Zeugnis der Mittleren Reife
    • Versetzung in Klasse 10 eines Gymnasiums
    • Zeugnis Fachschulreife
    • Abschluss Werkrealschule

    2. Praktikumsvereinbarung (mit der Stadt Renningen)

    • Vereinbarung zwischen der Bewerberin/ dem Bewerber und dem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder über die praktische Ausbildung 
    • Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Fachschule

    Abiturientinnen/ Abiturienten und Absolventen mit Fachhochschulreife können bei Nachweis einer Praktikumszeit von mindestens 6 Wochen direkt in die Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen werden, sofern Plätze für „QuereinsteigerInnen“ vorhanden sind. Dies gilt auch für anerkannte Kinderpflegerinnen.

    Ausbildungskonzeption
    Im 1BKSP werden die Schülerinnen und Schüler an drei Tagen der Woche an der Schule unterrichtet, 2 Tage der Woche absolvieren sie als Praktikum in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die Praktikumsstelle wird vor Beginn der Ausbildung von den Schülerinnen/ den Schülern ausgesucht und von der Schule genehmigt. Die Stadt Renningen bietet in allen 11 Kindertageseinrichtungen Praktikumsstellen für das Berufskolleg Sozialpädagogik an.

    Die schulischen Ausbildungsinhalte zielen auf die zu erwerbenden Handlungskompetenzen, die für die Tätigkeit im erzieherischen Bereich notwendig sind. Neben den bekannten Fächern wir Religion, Deutsch und Englisch werden Handlungsfelder angeboten, die z.B. „Berufliches Handeln fundieren“ oder „Erziehung und Betreuung gestalten“ heißen und wesentliche Inhalte aus dem Sozialpädagogischen Bereich vermitteln. Im Handlungsfeld „Entwicklung und Bildung fördern“ finden sich u.a. die Lernfelder Spiel, Sprache, Bewegung, Musik und Kunst. Die Verzahnung von Theorie und Praxis ist ein sehr großes Anliegen, d.h. alles Gelernte soll der Umsetzung in der Praxis dienen.

    Abschluss des 1 BKSP
    Das Jahr ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die für eine Versetzung erforderlichen Noten erreicht werden und mindestens befriedigende Leistungen im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln nachgewiesen werden. Mit dem Abschluss ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

    Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs berechtigt zur Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik.

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Arbeitstag in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.


  • Besuch der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA)/Kinderpfleger*in

    Die Stadt Renningen bietet in 11 Kindertageseinrichtungen Praktika-Plätze für die ersten beiden Jahre an der Berufsfachschule an, sowie anschließend für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) an. Die praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz wird nicht angeboten.

    Ziel
    Der Besuch der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz/Kinderpfleger*in vermittelt grundlegende und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Tätigkeit in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern im Sinne des Kindergartengesetzes (KitaG) und befähigt zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung in der Eingruppierung S4 TVöD. Nach zweijähriger Bewährung besteht die Möglichkeit in S8 TVöD hochgruppiert zu werden, wenn die Leistung vollumfänglich der eines Erziehenden gem. § 7 Abs. 2 Nr. 1 KitaG entspricht.

    Aufnahmevoraussetzungen

    • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
    • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
    • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder
    • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung sowie
    • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz.

    Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsabschlüssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Erforderliches Niveau für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege sind mindestens Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1. 

    Abschluss
    Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin/staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent. Zuerkennung eines mittleren Bildungsabschlusses, wenn

    1. beim schulischen Abschluss oder bei der staatlichen Anerkennung eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erreicht wurde und im Fremdsprachenunterricht auf 5-jährigem Niveau mindestens die Note ausreichend nachgewiesen werden kann.

      oder
       
    2. ein qualifizierter Hauptschulabschluss in Baden-Württemberg vorliegt und ein Notendurchschnitt (Hauptschule und Berufsabschluss) von mindestens 2,5 erreicht wurde.

    Mit dem Abschluss zu staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistent und der Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Erzieher*innenausbildung (2 BKSP oder 3 BKSPIT) erfüllt.

    Dauer der Ausbildung
    Die Ausbildung dauert drei Jahre (zwei Jahre Berufsfachschule und ein Jahr Berufspraktikum).

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Tag des Praktikums in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

  • Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin

    Die Stadt Renningen bildet in allen 11 Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher sowohl dual als auch in der klassischen Ausbildung aus. Alle Informationen zur Ausbildung finden Sie hier.

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Arbeitstag in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

Praktikum

  • Schülerpraktikum (BORS, BOGY, Sozialpraktikum)

    Jährlich durchlaufen über 100 Schülerinnen und Schüler unsere Kindertageseinrichtungen. Unsere Pädagogen unterstützen dabei, einen Einblick in das Berufsbild des Erziehers/der Erzieherin zu erhalten. Nicht zu jedem Zeitpunkt sind in jeder Einrichtung Praktikumsplätze verfügbar. 

    Benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Motivationsschreiben
    • Lebenslauf
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Tag des Praktikums in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Mindestalter für Praktikanten

    • Vollendung des 14. Lebensjahres bei Beginn des Prakikums


    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

    Auch wenn wir uns bemühen, allen Praktikumswünschen zu entsprechen, mussten wir bedingt durch die Kurzfristigkeit der Anfragen, in letzter Zeit viele Absagen erteilen. Daher unsere Bitte: Bewerben Sie sich frühzeitig.

  • Praktikum im UK/OK

    Während des ersten und zweiten Ausbildungsjahres in der klassischen Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin stehen verschiedene Praxisphasen an. Ob die Praxisphasen blockweise oder begleitend zu absolvieren sind, hängt von der jeweiligen Fachschule für Sozialpädagogik ab. Die Stadt Renningen bietet für alle Eventualitäten in allen 11 Kindertageseinrichtungen Praktikumsplätze an.

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Tag des Praktikums in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

  • Praktikum während dem Studium

    Die Stadt Renningen bietet in allen 11 Kindertageseinrichtungen unbezahlte Pflichtpraktika für sämtliche Studiengänge im Bereich Pädagogik an.

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Arbeitstag in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren
    • Informationen über Ihren Studiengang

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

  • FSJ in einer Kindertageseinrichtung

    Zur Unterstützung unserer Kindertageseinrichtungen bieten wir jedes Jahr mehrere Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einer Kindertageseinrichtung an.

    Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das FSJ mitbringen:

    • Sie sollten zwischen 16 und 26 Jahren alt sein und die Schulpflicht beendet haben.
    • Interesse an den Tätigkeitsbereichen der Kindertageseinrichtungen
    • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern
    • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung im Umgang mit Kindern
    • Teamfähigkeit und Flexibilität
    • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung

     Ihr Aufgabenbereich während des FSJs umfasst insbesondere:

    • Tätigkeiten im pädagogisch-pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich
    • Mithilfe bei der Durchführung von Projekten und Aktivitäten
    • Teilnahme an Abend- und Wochenendveranstaltungen des Kindergartens, wie beispielsweise Elternabende, Sommerfest, Laternenumzug

    Die Anstellung erfolgt über unsere Kooperationspartner internationaler Bund e.V. (IB) oder den Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Württemberg e.V. (AWO), die auch die fachliche Begleitung der Freiwilligen organisieren. Für die Tätigkeiten als Freiwilliger (m,w,d) erhalten Sie ein Taschengeld sowie einen Verpflegungszuschuss. 

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Arbeitstag in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

  • FSJ in der Schulkindbetreuung

    Zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in der Schulkindbetreuung in der Friedrich-Silcher-Schule (Frisi) in Malmsheim bieten wir jedes Jahr eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). 

    Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das FSJ mitbringen:

    • Sie sollten zwischen 16 und 26 Jahren alt sein und die Schulpflicht beendet haben.
    • Interesse an den Tätigkeitsbereichen der Schulkindbetreuung
    • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern
    • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung im Umgang mit Kindern
    • Teamfähigkeit und Flexibilität
    • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung

    Ihr Aufgabenbereich während des FSJs umfasst insbesondere:

    • Unterstützung von Fachkräften in den einzelnen Klassen (z.B. bei Kleingruppenarbeit)
    • Unterstützung in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung
    • Unterstützung bei der Hausaufgabenhilfe
    • Mitgestaltung und Durchführung von Freizeitangeboten
    • Unterstützung der Schulsozialarbeit

    Die Anstellung erfolgt über unsere Kooperationspartner internationaler Bund e.V. (IB) oder den Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Württemberg e.V. (AWO), die auch die fachliche Begleitung der Freiwilligen organisieren. Für die Tätigkeiten als Freiwilliger (m,w,d) erhalten Sie ein Taschengeld sowie einen Verpflegungszuschuss. 

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Arbeitstag in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

  • FSJ im Wald

    Die Stadt Renningen ist Mitglied im Waldkindergarten Leonberg Wurzelkinder e.V., welcher den eingruppigen Waldkindergarten in Malmsheim betreibt. Zur Unterstützung des Waldkindergartens bietet der Verein jedes Jahr eine Stelle im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) an. 

    Das Bewerbungsverfahren und die Anstellung erfolgt nicht über die Stadt Renningen, sondern direkt über den Verein.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Vereins oder erhalten Sie unter kindi@waldkindergarten-leonberg.de.


Quereinstieg

  • Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen - Schwerpunkt Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung Erzieher*in (2BFQEE)

    Die Stadt Renningen bietet in verschiedenen Einrichtungen Teilzeitbeschäftigungen während des Besuchs des Vorbereitungskurses zur Schulfremdenprüfung Erzieher*in an. Die Kursbesucher*innen erhalten von uns eine Anleitung analog zu Auszubildenden in der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieher (PIA) bzw. klassischen Ausbildung. Während des Besuchs des Vorbereitungskurses erfolgt die Eingruppierung in S2 TVöD. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung und Absolvierung des Berufspraktikums (Anerkennungsjahr) erfolgt die Höhergruppierung in S8a TVöD.

    Ziel
    Der zweijährige Vorbereitungskurs für die Schulfremdenprüfung ist als systematische Begleitung der eigenständigen Vorbereitung der Teilnehmer*innen auf die Schulfremdenprüfung Erzieher*in konzipiert. Ermöglicht werden soll eine gezielte und umfassende Vorbereitung auf die verschiedenen Prüfungsteile mit ihren jeweiligen spezifischen Anforderungen.

    Abschluss
    Durch den erfolgreichen Abschluss der Schulfremdenprüfung und eines daran anschließenden einjährigen Berufspraktikums kann der Abschluss „staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „staatlich anerkannter Erzieher“ erworben werden.

    Alle Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik fallen mit Erreichen der staatlichen Anerkennung unter die Regelung des § 58 Abs. 5 LHG und erhalten damit eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

    Achtung: Die Hochschulzugangsberechtigung aufgrund von § 58 LHG ist in einem Landesgesetz geregelt und regelt die Hochschulzugangsberechtigung an Baden-Württembergischen Hochschulen. Ob die anderen Bundesländer einen Hochschulzugang auf diesem Weg ermöglichen, ist in den dortigen rechtlichen Vorgaben geregelt. Grundsätzlich ist es möglich, dass die aktuellen Regelungen zur Hochschulzugangsberechtigung im LHG auch wieder geändert werden.

    Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“: Mit In-Kraft-Treten des neuen Berufsbildungsgesetz zum 1. Januar 2020 besteht die Möglichkeit, erfolgreichen Absolvent*innen gemäß der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i.d.F. vom 10.09.2020) auf dem Abschlusszeugnis neben der Berufsbezeichnung die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ in dem jeweiligen Fachbereich auszuweisen. Die Ausweisung erfolgt ab dem Schuljahr 2020/2021. Näheres hierzu finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.

    Dauer der Ausbildung
    Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Schuljahre und umfasst wöchentlich zehn Unterrichtsstunden.

    Besonderheiten/Inhalt
    Der Unterricht umfasst die exemplarische Bearbeitung ausgewählter prüfungsrelevanter Inhalte der Lehrpläne für die Fachschule für Sozialpädagogik. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vermittlung von Methodenkompetenz für das eigenständige Erarbeiten von Theorieinhalten und deren Verzahnung mit der pädagogischen Praxis.

    Die Weiterbildung entspricht in Umfang und Auswahl der Unterrichtsinhalte nicht einer regulären Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik.

    Praktika/Praxiseinsätze
    Für die Begleitung und Reflexion in der pädagogischen Praxis ist ein Praxisbesuch vorgesehen. Unsere Teams unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung der Praxisbesuche.

    Aufnahmevoraussetzungen
    Das 2BFQEE richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme an einer Fachschule für Sozialpädagogik erfüllen, jedoch aus beruflichen oder familiären Gründen die reguläre Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher nicht durchlaufen können und sich daher berufsbegleitend oder neben der Erziehung von Kindern im eigenen Haushalt auf die Schulfremdenprüfung Erzieher*in vorbereiten möchten.

    Für die Anmeldung zur 2BFQEE muss ein Praktikum in einem einschlägigen Arbeitsfeld als Erzieher*in im Umfang von mindestens 30 Arbeitstagen nachgewiesen werden.

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Arbeitstag in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

  • Ausbildung zur qualifizierten Sprachförderkraft

    Die Stadt Renningen setzt die Sprachförderung in Kooperation mit dem Denkendorfer Modell um. 

    Was ist Sprachförderung
    Sprache ist der Schlüssel zur Welt. Daher ist es uns wichtig, Kinder zu befähigen, sich verbal gut zu artikulieren. In Gruppen von 5 bis 7 Kindern findet drei Mal wöchentlich eine intensive Sprachfördereinheit statt, in der spielerisch, die Sprachkompetenz gefördert wird. Eine Sprachfördereinheit beträgt 45 Minuten. Jährlich werden die Kinder 80 Zeitstunden gefördert. Zusätzlich steht der Sprachförderkraft 40 Stunden für die Vor- und Nachbereitung der Sprachfördereinheiten zur Verfügung.

    Basisinformationen zur Qualifizierung

    • Sprachförderkräfte können ein stadtinternes Fortbildungsprogramm durchlaufen. 
    • Die Qualifizierung erfolgt durch Fr. Kirsten Halbach (Sprachfachkraft). 
    • Die Teilnahme ist für Beschäftigte der Stadt Renningen kostenfrei. 
    • Teilnahmevoraussetzung: Aktuell in Sprachförderung aktiv oder ein nachhaltiges Interesse, zukünftig in der Sprachförderung zu arbeiten (z.B. auch Erzieher*innen in Elternzeit).
    • Die Qualifizierungsmaßnahmen finden vor Ort statt (zumeist in Präsenz)

    Fortbildungsstandards für nicht pädagogisch vorgebildete Personen

    • Basisqualifizierung: Grundlagenkurs 3-tägig + Vertiefungskurs 2-tägig
    • 6 Studientage zum Thema Sprachförderung
    • 2 Studientage zur Thematik „Mit Kindern im Gespräch“
    • 3 Jahre Praxiserfahrung und Praxisbegleitung

      = 13 Fortbildungstage (1 Fortbildungstag a 8x45 Minuten)

    Fortbildungsstandards für pädagogisch vorgebildete Personen

    • Basisqualifizierung: Grundlagenkurs 3-tägig + Vertiefungskurs 2-tägig
    • 2-3 Studientage zum Thema Sprachförderung
    • Praxisbegleitung durch eine Mentorin/einen Mentor

      = 7-8 Fortbildungstage (1 Fortbildungstag a 8x45 Minuten)

    Ab wann kann ich eingesetzt werden?

    • Mit der Anmeldung zur Basisqualifikation können neue Personen in der Sprachförderung eingesetzt werden.
    • Der Träger ist verantwortlich für die Qualifizierung der SFK. Die Qualinachweise werden weiterhin dem Träger der Einrichtung vorgelegt.
    • Die Zuschüsse des Landes fließen mit Beginn der Qualifizierung. Qualifizierung wird im Antrag Kolibri vermerkt. 


    Zertifizierung der Sprachförderkräfte

    • Für jede Fortbildung erhalten die TN weiterhin eine Bescheinigung.
    • Während der Qualifizierungsphase heißen die Personen „Sprachförderkräfte in Ausbildung“.
    • Nach Abschluss aller geforderten Module erhalten die TN ein Zertifikat als „Qualifizierte SFK“ im Rahmen von ISF+
    • Der Fachbereich Sprachförderung im ptz ist berechtigt, solche Zertifikate auszustellen. 

    Bei weiteren Fragen zur Qualifizierung steht Ihnen Frau Halbach (sprachfoerderung@renningen.de) gerne zur Verfügung.

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Arbeitstag in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

  • Arbeit als Integrationskraft

    Kinder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten benötigen im Alltag oftmals eine zusätzliche helfende Hand, die Ihnen hilft, die Alltagsherausforderungen gut zu meistern und sich bestmöglich in die Gruppe zu integrieren. 

    Unsere Stellenausschreibung finden Sie hier.

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Arbeitstag in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

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  • Arbeit als festangestellte Vertretungskraft

    Zur Unterstützung der Kindertageseinrichtungen setzt die Stadt Renningen festangestellte Vertretungskräfte ein. Ihre Aufgabe ist es die Kindertageseinrichtungen bei Vakanzen oder Personalausfällen zu unterstützen, wo immer in der jeweiligen Situation eine helfende Hand benötigt wird. Dies kann sowohl im Kinderdienst sein, aber auch in der Hauswirtschaft. Festangestellte Vertretungskräfte sind zumeist einer Einrichtung zugeordnet. Von Seiten der festangestellten Vertretungskräfte ist eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Einsatzzeiten erforderlich und die grundsätzliche Bereitschaft am Nachmittag zu arbeiten. Festangestellte Vertretungskräfte werden in S2 TVöD vergütet und erhalten zumeist befristete Arbeitsverträge. 

    Unsere Stellenausschreibung finden Sie hier.

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Der vorhandene Masernimpfschutz ist am ersten Arbeitstag in der Einrichtung nachzuweisen und zu dokumentieren.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

  • Arbeit als ehrenamtliche Vertretungskraft

    Deutlich mehr Flexibilität auf Seiten der Vertretungskräfte bietet das Modell der ehrenamtlichen Vertretungskraft. Sie werden über die Dienstaufwandspauschale (bis zu 3.000 € jährlich steuerfrei) eingesetzt und springen immer dann ein, wenn kurzfristig Vertretungsbedarf besteht. Ehrenamtliche Vertretungskräfte werden oftmals kurzfristig angefragt, man muss sich allerdings nicht permanent bereit halten für einen Einsatz. Wenn man nicht verfügbar ist, wird die nächste ehrenamtliche Vertretungskraft kontaktiert. Viele interessierte nutzen die Möglichkeit, ehrenamtlich in den Bereich der frühkindlichen Bildung "reinzuschnuppern" um auszutesten, ob sie sich grundsätzlich eine Tätigkeit in diesem Berufsfeld vorstellen können.

    benötigte Bewerbungsunterlagen

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse
    • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
    • Ein Nachweis über das Vorliegen eines Immunschutzes gegen Masern ist mit Zuge des Bewerbungsverfahrens einzureichen.

    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-Portal.

  • Anpassungslehrgang für im Ausland erworbene Qualifikationen

    Sie interessieren sich für einen Anpassungslehrgang zur beruflichen Anerkennung? Die Stadt Renningen bietet ausländischen pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit, die Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Berufsabschlüsse zu erlangen. Dafür ist ein sogenannter Anpassungslehrgang erforderlich.

    Anerkennung des Abschlusses in Deutschland
    Zum Anpassungslehrgang gehört unter anderem die praktische Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten) über eine bestimmte Dauer von in der Regel sechs bis fünfzehn Monaten und eine praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Kindern ab 6 Jahren (z. B. Hort, Schülerhaus, Ganztagsgrundschule) über eine Dauer von 240 Stunden bis 3 Monaten.

    Ein Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland ist Voraussetzung, um einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. In diesem Bescheid teilt das Regierungspräsidium die Dauer des Anpassungslehrgangs mit.

    Während des Anpassungslehrgangs erhalten Sie zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag. Mit Anerkennung Ihres Abschlusses erhalten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Stadt Renningen.

    Voraussetzungen für die Bewerbung
    1. ausländischer Abschluss im Bereich Vor‐ und Grundschulpädagogik
    2.Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland
    3. gute bis sehr gute Deutschkenntnisse

    Zeugnisanerkennung
    - Zeugnisanerkennungsstelle Regierungspräsidium Stuttgart
    Informationen über die Anerkennung von schulischen Bildungsnachweisen aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern sind beim Regierungspräsidium Stuttgart erhältlich.
    Hier finden Sie weitere Informationen zur Zeugnisanerkennungsstelle des  Regierungspräsidiums Stuttgart.
    - Beratungszentrum der AWO: Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen der  AWO Stuttgart.




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