Die Vertretung Ihrer Interessen
Der Gemeinderat ist die direkt gewählte Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er besteht aus den von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von 5 Jahren aus ihrer Mitte gewählten ehrenamtlichen Vertretern und dem ebenfalls direkt auf die Dauer von 8 Jahren gewählten Bürgermeister. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde. Nirgendwo anders in der Verfassung ist Demokratie so nah und ausgeprägt wie auf der kommunalen Ebene.
Nähere Bestimmungen über Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeinderat, den beschließenden Ausschüssen und der Stadtverwaltung enthält die Hauptsatzung der Stadt Renningen. Details zum Geschäftsgang regelt die Geschäftsordnung des Gemeinderats.