Renninger Familienpass
Der Renninger Familienpass ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Renningen.
Wer hat Anspruch auf den Renninger Familienpass?
- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (wenn der Elternteil in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner lebt, ist diese Gemeinschaft einem Ehepaar gleichzustellen)
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit einem Behinderungsgrad von mind. 50 v.H. der Erwerbsminderung
- Empfänger von laufender Sozialhilfe oder von Arbeitslosengeld II
Ist der Renninger Familienpass einkommensabhängig?
Ja, der Renninger Familienpass ist einkommensabhängig. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei allen vorgenannten Personen/Familien nicht über 40.000 Euro liegen. Der Einkommensnachweis gilt als erbracht, wenn der Antragsteller den Steuerbescheid des vorvergangenen Jahres vorlegt.
Welche Vergünstigungen bekomme ich mit dem Renninger Familienpass?
- 25% Ermäßigung auf Kursgebühren der VHS Leonberg oder BB/Sindelfingen und der Familienbildungsstätte Leonberg. Bezuschusst werden ausschließlich Kurse, die der Fortbildung oder beruflichen Weiterbildung dienen. Kurse zur Gesundheitspflege, Kreativitätskurse, Kunstkurse und andere Kurse zur Freizeitgestaltung werden nicht bezuschusst. Zur Beantragung des Zuschusses ist eine Teilnahmebescheinigung der VHS auf dem Amt für soziale Dienste im Rathaus Renningen, Zimmer 1 vorzulegen.
- 25 % Ermäßigung bei Stadtranderholung, Waldheimaufenthalte AWO und andere (Alter 6-14 Jahre), es werden max. 2 Wochen bezuschusst.
- 50 % Ermäßigung auf kulturelle Veranstaltungen der Stadt, soweit keine Familienkarte zu den Veranstaltungen der Musikschule und Renninger Reihe angeboten ist.
- Schullandheimaufenthalte werden mit einem Festbetrag von 70,-- Euro bezuschusst, gefördert wird pro Schüler ein Aufenthalt während seiner Schulzeit, ausgeschlossen sind: Sprachaufenthalte im Ausland, Klassenabschlussfahrten, Studienfahrten, Schüleraustauschfahrten, Konzertreisen, Turniere, Trainingslager.
In den Renninger Schulen wird der Antrag über die jeweiligen Klassenlehrer gestellt, bei Schülern, die eine Schule außerhalb Renningens besuchen, ist die Teilnahmebestätigung direkt beim Amt für soziale Dienste auf dem Rathaus Renningen, Zimmer 1 abzugeben. - Gebührenermäßigung für Familien bei Freibadbesuch, Besuch der städtischen Musikschule und anderen öffentlichen Einrichtungen sind in den jeweils gültigen Gebührensatzungen geregelt und werden unabhängig vom Renninger Familienpass gewährt.
Wo erhalte ich den Renninger Familienpass?
Der Renninger Familienpass wird auf den Bürgerämtern der Rathäuser in Renningen und Malmsheim ausgestellt.
Wie lange ist der Renninger Familienpass gültig?
Der Renninger Familienpass ist jeweils ein Kalenderjahr gültig.