Elterngeld
Das Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es gibt drei Varianten, das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus, alle drei können auch kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Basiselterngeld
Das Elterngeld soll das fehlende Einkommen auffangen, wenn Eltern ihre Arbeit unterbrechen oder einschränken, um auch nach der Geburt für ihr Kind da zu sein. Gemeinsam stehen den Eltern insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sie beide an der Betreuung beteiligen und ihnen dadurch Einkommen wegfällt. Die Monate können frei untereinander aufgeteilt werden, jedoch kann ein Elternteil mindestens zwei Monate und höchstens 12 Monate für sich beanspruchen.
Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, um ihr wegfallendes Erwerbseinkommen auszugleichen. Das Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach ist noch der Bezug des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus möglich.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken, besonders wenn die Eltern planen, schon während des Bezuges des Elterngeldes in Teilzeit zu arbeiten. Dadurch kann das Elterngeld länger als bisher in Anspruch genommen werden.
ElterngeldPlus läuft doppelt so lang wie das Basiselterngeld, das heißt ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn nach der Geburt die Arbeit nicht wiederaufgenommen wird, entspricht das ElterngeldPlus der Hälfte des Basiselterngeldes, wenn jedoch in Teilzeit gearbeitet wird, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Partnerschaftsbonus
Wenn sich Eltern für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten sie einen Partnerschaftsbonus. Dieser beträgt vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
Bei getrennt erziehenden Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen, gilt dasselbe.
Alleinerziehende erhalten den gesamten Partnerschaftsbonus.
Höhe Elterngeld und Anspruchsvoraussetzungen
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern, die ein höheres Einkommen haben, erhalten 65 %, mit niedrigerem Einkommen bis zu 100 % des Voreinkommens. Somit beträgt je nach Einkommen das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 € im Monat, das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 € im Monat.
Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt das Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, auch Studierende, Hausfrauen/Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.
Vom Geschwisterbonus profitieren Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern. Dabei gibt es einen Zuschlag von 10 % des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 € beim Basiselterngeld und 37,50 € beim ElterngeldPlus.
Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag von 300 € Basiselterngeld und 150 € ElterngeldPlus für jedes weitere neugeborene Kind.
Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet, auch den Mindestbetrag von 300 €.
Jedoch erhalten Elterngeldberechtigte, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag beziehen, einen Elterngeldfreibetrag, wenn sie vor der Geburt erwerbstätig waren. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 €, bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.
Ermittlung Anspruch auf Elterngeld
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Eltern ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln. Außerdem hilft er bei der Planung, wie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinandern am besten kombiniert werden können, sodass es zeitlich und finanziell auf die Familie angepasst ist.
Durch das Portal ElterngeldDigital können Eltern das Elterngeld auch mit der Unterstützung eines digitalen Assistenten beantragen, welche sie Schritt für Schritt durch den Antrag führt und Antworten auf mögliche Fragen gibt.
Leider ist diese Portal noch nicht in Baden-Württemberg nutzbar. Sobald dies nutzbar ist, finden Sie hier den passenden Link.
Den Antrag für Elterngeld finden Sie auf der Homepage der L-Bank.