bildungs- & Teilhabepaket
Am 01.08.2019 trat das "Starke-Familien-Gesetz" in Kraft, dadurch können nun Kinder durch das Bildungs- und Teilhabepaket noch besser unterstützt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.
Was ist das Bildungs- & Teilhabepaket?
Um auch Kindern Aktivitäten in der Freizeit und in der Schule zu ermöglichen, die ansonsten zu teuer wären und deren Eltern auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, wurde das Bildungs- und Teilhabepaket entwickelt. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können darauf zurückgreifen.
Welche Leistungen sind enthalten?
- Mittagessen: Die Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden übernommen, wenn ein Mittagessen angeboten wird, das Kind unter 25 Jahren ist und die Einrichtung einen Beleg ausstellt
- Nachhilfeunterricht: Übernahme der Kosten, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, um die wesentlichen Lernziele wie ein ausreichendes Leistungsniveau, die Versetzung oder den Schulabschluss zu erreichen, die Schule die Notwendigkeit bestätigen kann und die Lernförderung angemessen und geeignet ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen
- Lernmaterial: Es gibt eine Schulpauschale, dabei werden jährlich Schulutensilien wie Schulranzen oder Schreibmaterial mit 150€ bezuschusst. Ab 2021 folgt eine jährliche Erhöhung.
- Teilnahme an Sport-, Freizeit. und Kulturangenboten: für Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur und Freizeit gibt es einen monatlichen Betrag von 15€,
- Tagesausflüge und Klassenfahrten: um Klassenfahrten und Ausflüge in der Schule oder der Kindertageseinrichtung zu ermöglichen, werden die Kosten hierfür übernommen
- Fahrkosten für Schüler/innen: Die Beförderungskosten zur Schule werden übernommen, wenn sichergestellt ist, dass das Kind zur nächstgelegenen Schule fährt, die den gewählten Bildungsgang anbietet und die Kosten nicht anderweitig abgedeckt werden können.
Unterwelchen Voraussetzungen kann man Leistungen aus dem Bildungs- & Teilhabepaket erhalten?
- Die Familie erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen
- Die Familie bezieht keine Sozialleistungen, kann aber spezifische Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken
- Das Kind ist unter 25 Jahren, bei der Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahren sein
- Das Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung.
Wie stelle ich einen Antrag?
Wenn die Familie bereits die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhält, wird im Wesentlichen auf eine gesonderte Beantragung für die Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Dabei wird der Antrag bereits mit dem Antrag auf Grundsicherung gestellt.
Die anderen Leistungen des Bildungspakets außer der Lernförderung gelten durch den Haupt- und Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II als gleichzeitig mitbeantragt.
Für die Lernförderung ist ein separater Antrag notwendig.