Wahlen

Wahlen & Abgeordnete

Auf diesen Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte zu anstehenden Wahlen, die Wahlergebnisse der letzten Wahlen und die gewählten Abgeordneten der Parlamente.

Öffentliche Wahlen, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide

Öffentliche Wahlen werden auf der örtlichen Ebene der Stadt Renningen von der Stadtverwaltung und innerhalb der Stadtverwaltung von der Abteilung Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr vorbereitet und organisatorisch bis zur Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses betreut.

Zahlreiche Gesetze und dazu erlassene Ausführungsbestimmungen auf Bundes- und Landesebene regeln das Verfahren bei Wahlen.

Auf Bundesebene können nach dem Grundgesetz bestimmte Angelegenheiten einem Volksentscheid unterstellt werden, nach der Landesverfassung für Baden-Württemberg gibt es auch auf Landesrecht die Möglichkeit für Volksabstimmungen. Auf kommunaler Ebene regeln die Gemeindeordnung und das Kommunalwahlgesetz das Verfahren für Bürgerentscheide.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als „Auslandsdeutsche“. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Nur vorübergehend im Ausland?

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Antragsformular für Deutsche im Ausland

https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Briefwahl direkt im Rathaus möglich

Der Zeitraum für die Erlangung von Briefwahlunterlagen wird bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 recht kurz sein, so dass auch für Postlaufzeiten wenig Zeit verbleibt.

Wenn Sie absehbar am Wahlsonntag nicht zur Wahlurne gehen können, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, mit den ausgestellten Briefwahlunterlagen direkt nach der Beantragung in den Bürgerbüros die Wahlkabinen im Rathaus zu nutzen und dort gleich wählen zu gehen, um so sicher und fristgerecht von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.

Sonderöffnungszeiten für Briefwahl am Freitag und Samstag vor der Wahl 

Am Freitag, 21.02.2025, hat das Bürgerbüro Malmsheim von 13-15 Uhr zusätzlich für Briefwahlantragsteller geöffnet. Sie können in dieser Zeit direkt ins Rathaus Malmsheim, Perouser Straße 1, kommen und Briefwahlunterlagen erhalten - und wenn Sie möchten, auch gleich hier wählen. 

Am Samstag, 22.02.2025, ist das Bürgerbüro Renningen von 10-12 Uhr für diejenigen geöffnet, die nachweislich keine Briefwahlunterlagen erhalten haben. Wenn Ihnen also die gewünschten Briefwahlunterlagen z. B. durch Zustellungsverzögerungen durch das beauftragte Postunternehmen nicht (rechtzeitig) zugestellt wurden, können Wahlscheine für ungültig erklärt und neue (Ersatz-)Wahlscheine ausgestellt werden, so dass Sie auch hier gleich im Rathaus Renningen wählen können und somit garantiert ist, dass Ihre Briefwahl rechtzeitig vor Sonntagabend, 23.02.2025, um 18 Uhr eingeht.  

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenfrei eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein). 

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