Wahlen

Wahlen & Abgeordnete

Auf diesen Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte zu anstehenden Wahlen, die Wahlergebnisse der letzten Wahlen und die gewählten Abgeordneten der Parlamente.

Öffentliche Wahlen, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide

Öffentliche Wahlen werden auf der örtlichen Ebene der Stadt Renningen von der Stadtverwaltung und innerhalb der Stadtverwaltung von der Abteilung Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr vorbereitet und organisatorisch bis zur Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses betreut.

Zahlreiche Gesetze und dazu erlassene Ausführungsbestimmungen auf Bundes- und Landesebene regeln das Verfahren bei Wahlen.

Auf Bundesebene können nach dem Grundgesetz bestimmte Angelegenheiten einem Volksentscheid unterstellt werden, nach der Landesverfassung für Baden-Württemberg gibt es auch auf Landesrecht die Möglichkeit für Volksabstimmungen. Auf kommunaler Ebene regeln die Gemeindeordnung und das Kommunalwahlgesetz das Verfahren für Bürgerentscheide.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als „Auslandsdeutsche“. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Nur vorübergehend im Ausland?

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Antragsformular für Deutsche im Ausland

https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Briefwahl direkt im Rathaus möglich

Der Zeitraum für die Erlangung von Briefwahlunterlagen wird bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 recht kurz sein, so dass auch für Postlaufzeiten wenig Zeit verbleibt.

Wenn Sie absehbar am Wahlsonntag nicht zur Wahlurne gehen können, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, mit den ausgestellten Briefwahlunterlagen direkt nach der Beantragung in den Bürgerbüros die Wahlkabinen im Rathaus zu nutzen und dort gleich wählen zu gehen, um so sicher und fristgerecht von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.

Zeitplan für Briefwahl nur in engem Zeitfenster möglich

Da die Einspruchsfrist der Parteien bis Ende Januar geht, bleibt für den Druck des Stimmzettels ein nur sehr enges Zeitfenster, so dass auch der gedruckte Stimmzettel den Kommunen nur kurzfristig zur Verfügung stehen wird. Die Bundeswahlleiterin hatte auf diesen Umstand bereits schon mehrfach im Dezember hingewiesen. Die Stadt Renningen bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahlsonntag nicht ortsabwesend sind und ins Wahllokal gehen können, darum, die Urnenwahl und eben nicht die Briefwahl zu nutzen. Viele Wahlbriefe wurden bei den jüngsten Wahlen immer erst am Wahlsonntag im Briefkasten des Rathauses eingeworfen.

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