Grund-und gewerbesteuer
Hebesätze
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gewerbesteuer und Grundsteuer beeinflussen können. Die Höhe wird vom Gemeinderat einheitlich für das ganze Stadtgebiet festgelegt.
Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb innerhalb des Gemeindegebietes. Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebes ist im Einkommenssteuergesetz enthalten. In Renningen sind die Hebesätze deutlich geringer als der Durchschnitt im Kreis Böblingen bzw. in der Region Stuttgart.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für alle Grundstücke innerhalb des Gemeindegebietes erhoben und unterteilt sich in Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien).
Aktuelle Hebesätze
Die aktuellen - vom Gemeinderat der Stadt Renningen - beschlossenen Hebesätze betragen:
Hebesatz Grundsteuer A: 340 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B: 400 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 390 v.H.