Bürgerbüro Renningen

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Barrierefreiheit

OHNE SCHRANKEN IM NETZ - Barrierefreiheit

Die Stadt Renningen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website https://www.renningen.de.


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Bild - Barrierefreiheit

Gebärdensprache - Barrierefreiheit

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Bild - Frau mit sprechenden Händen

Gebärdensprache - wesentliche Inhalte der Homepage

Video in Gebärdensprache zu wesentlichen Inhalten der Homepage

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Bild - Kompass

Gebärdensprache - Aufbau der Homepage

Video in Gebärdensprache zur Erläuterung des Aufbaus der Homepage

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1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen - Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, Einbettung von Google Maps, etc. vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. 

Fehlende Alternativtexte / Untertitel
Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet. Die Bildergalerie und über Schnittstellen eingespielte Artikel unter "Aktuelle Neuigkeiten" und im "Veranstaltungskalender" haben derzeit noch keine Alternativtexte.

Nicht ausreichende Kontraste
Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf grafische Elemente.

Linktexte
Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.

Tastaturbedienung
Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht immer schlüssig und teilweise optisch nicht ganz mit zu verfolgen.

pdf-Dateien

Unser Angebot an direkt ausfüllbaren pdf-Dateien (wie Antragsformulare u.ä.) ist nicht vollständig barrierefrei. Beim Auswählen eines auszufüllenden Feldes ist nicht immer ein Alternativtext hinterlegt und die Bedienung über die Tab-Taste führt nicht immer in alle auszufüllenden Felder.

 

2.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.02.2022 erstellt.

Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.07.2024 überprüft.

 

3.   Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit und nutzen Sie dafür folgende Emaildresse bitv@alexlang.eu. Bitte beschreiben Sie die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Barrierefreies Leben Alexander Lang

c/o Stadt Renningen

Bassanostrasse 24

75417 Mühlacker

Tel: 07041 864910

Verwenden Sie bei der Kontaktaufnahme bitte den Betreff: BITV-Renningen


4.   Durchsetzungsverfahren / Kontakt aufnehmen und Barrieren melden

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Renningen  wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung oder Sie nutzen das Feedback-Formular

Falls die Stadt Renningen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kontakt

Feedbackbogen zur Barrierefreiheit

Barrierefreies Leben Alexander Lang

c/oStadt Renningen

Bassaanostraße 24

75417 Mühlacker

+49 7041 864910

Landes-Behindertenbeauftragte 

Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landesbehindertenbeauftragten

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Website Landesbehindertenbeauftragte


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Barrierefreiheit bei der Stadtentwicklung


WEITERE SEITEN

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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