Am 15.11.2024 wird die 4. Grund- und Gewerbesteuerrate zur Zahlung fällig.
Bitte überweisen Sie die Beträge termingerecht um Mahnungen und somit Nebenforderungen zu vermeiden oder erteilen Sie der Stadtkasse Renningen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular hierfür finden Sie auch auf www.renningen.de (Online-Formulare).
Wenn Sie schon am Lastschriftverfahren der Stadtkasse Renningen teilnehmen, werden die fälligen Beträge zum 15.11.2024 von Ihrem Konto abgebucht.
Hinweis zur Grundsteuer!
Die Stadt Renningen ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts gebunden. Solange dieser mit den geänderten Eigentumsverhältnissen nicht vorliegt, bleibt der alte Eigentümer Gebührenschuldner!
Auf die Bearbeitungsdauer des neuen Grundsteuermessbescheids beim zuständigen Finanzamt hat die Abteilung Steuern keinen Einfluss. Bei Vorliegen des geänderten Grundsteuermessbescheids wird eine Änderung der Grundsteuerfestsetzung durch die Abteilung Finanzen zeitnah erfolgen. Sich hieraus ergebende Überzahlungen werden erstattet.