Das Jahresende ist nicht mehr weit und viele freuen sich bereits wieder auf ein schönes Silvesterfest mit Familie und Freunden, eventuell verbunden mit einem Feuerwerk, um das neue Jahr gebührend begrüßen zu können. Dennoch möchte die Stadtverwaltung Renningen auf nachfolgende Regelungen im Umgang mit Feuerwerk besonders hinweisen, da es leider immer wieder zu Unfällen mit schweren Verletzungen kommt.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) ist nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine).
Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silvestertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper/Knallkörper zu zünden.
Ebenso wird daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern/Knallkörpern (pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II) verboten ist (§ 23 Abs. 2 Satz 2).
In der unmittelbaren Nähe (Umkreis 200 m) von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung).
In der Vergangenheit ist es durch abgebrannte Feuerwerkskörper sowohl in der Stadt als auch vor allem im Außenbereich auf den zahlreichen Feldwegen und den angrenzenden Feldern und Wiesen zu erheblichen Verschmutzungen gekommen. Helfen Sie mit, unsere Natur sauber und die Beeinträchtigungen für die landwirtschaftlichen Betriebe so gering wie möglich zu halten. Der Verzicht auf das Feuerwerk erspart nicht nur unnötigen Müll, sondern auch gesundheitsschädlichen Feinstaub, der wiederum in die Lunge gelangen und Atemwegserkrankungen begünstigen kann. Wenn Sie nicht auf das Feuerwerk verzichten wollen: seien Sie so gut und sammeln Sie Ihren Müll direkt danach oder spätestens am Neujahrstag bei einem Gang an die frische Luft wieder ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!